Sozialfürsorge
Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der LeserInnen

Autorisierung für Auszahlung des Familiengeldes

Ich wollteüber meinem Arbeitgeber um das Familiengeld ansuchen, das über den Lohnstreifen ausbezahlt wird. Mir fehlt allerdings noch eine Autorisierung, die ich laut INPS bei Ihnen erhalten kann. Aus der Autorisierung müsste hervorgehen, dass meine Partnerin nicht für dieses Geld ansucht bzw. angesucht hat. Können sie mir hier weiterhelfen bzw. so eine Autorisierung per Mail zukommen lassen?

Unverheiratete, gerichtlich getrennte oder geschiedene Elternteile können das Familiengeld ausgezahlt über den Lohnstreifen nur dann beziehen, wenn die zuständige Versicherungsanstalt NISF/INPS die entsprechende Ermächtigung einem Elternteil erteilt.
Ansuchen kann nur 1 Elternteil, der andere Elternteil muss ausdrücklich mittels Selbsterklärung auf die Auszahlung verzichten. Grundsätzlich sucht jener Elternteil um das Familiengeld an, der weniger verdient. Je geringer das Einkommen ist, umso höher ist das monatlich ausgezahlte Familiengeld. Bei Teilzeitarbeit sollte überprüft werden, ob das Familiengeld voll oder vermindert ausbezahlt wird. Arbeitnehmer/innen, die teilzeitbeschäftigt sind, bekommen das Familiengeld für die volle Arbeitswoche, wenn pro Woche nicht weniger als 24 Arbeitsstunden gearbeitet werden. Werden 24 Arbeitsstunden pro Woche nicht erreicht, wird das Familiengeld ausschließlich für die Arbeitstage ausbezahlt. Für denAntrag um Ermächtigung sind folgende Unterlagen notwendig: gültige Identitätskarte und Steuernummern der Elternteile, Steuernummer des Kindes, Lohnstreifen des Antragstellers und anderen Elternteiles, Verzichtserklärung des anderen Elternteiles (Vorlage liegt in den Patronatsstellen auf), Selbsterklärung Familienzusammensetzung (Vorlage liegt in den Patronatsstellen auf). Aufgrund dieser Daten wird ein Antrag online ausgefüllt, der vom Antragsteller unterschrieben werden muss und an die Versicherungsanstalt NISF/INPS vom Patronatsmitarbeiter weitergeleitet wird. Nach einigen Wochen erhält der Antragsteller die Ermächtigung seitens der Versicherungsanstalt NISF/INPS. Bei Vorlage dieser Genehmigung kann nun der Antrag um Auszahlung des Familiengeldes für den Arbeitgeber ausgefüllt werden. Dazu notwendig sind die steuerrechtlichen Unterlagen des Antragstellers.
Der Antrag kann nurbei persönlicher Vorsprache gestellt werden.

Sozialfürsorge
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Mutterschaftsgeld als Studentin

Ich bin 20 Jahre alt und studiere in Verona. Anfang April 2013 erwarte ich ein Kind und wollte mich informieren bezüglich Mutterschaftsgeld als Studentin. Mein Studium werde ich ohne Unterbrechung weiterführen. Ich bitte Sie um einige Informationen, vielen Dank im Voraus!
Ich gehe davon aus, dass Sie noch kein Arbeitsverhältnis und somit Sozialbeiträge in die italienische Versicherungskasse eingezahlt haben. Wenn dies zutrifft, haben Sie Anrecht auf das staatliche Mutterschaftsgeld. Die einmalige Zahlung in der Höhe von 1.672,65 Euro im Jahre 2013 steht jenen Müttern zu, die keinen Anspruch auf ähnliche Leistungen haben.
Das staatliche Mutterschaftsgeld erhalten alle in einer Gemeinde Südtirols ansässigen Frauen, welche die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen, sowie Frauen, die im Besitz der Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes und des Aufenthaltsscheines (sog. “carta di soggiorno”)sind.
Zugangsvoraussetzungen:
das Mutterschaftsgeld setzt eine Geburt, eine Adoption oder Anvertrauung vor einer Adoption voraus
kein Anrecht auf ein anderes Mutterschaftsgeld begründet durch ein Arbeitsverhältnis, ausgenommen die Höhe des Gesamtbetrages liegt unter jenem, der als staatliches Mutterschaftsgeld laut Gesetz 448/98 vorgesehen ist.
Es wird das staatliche Kriterium „ISE“ verwendet: das Gesamteinkommen aus dem Vorjahr darf bei einer Familiengemeinschaft bestehend aus 3 Personen, für alle Mitglieder der Familiengemeinschaft zusammengezählt 34.873,24 Euro brutto (Gesamteinkommen 2012 für das Ansuchen 2013) nicht übersteigen, wobei das Vermögen dazugezählt wird (mit 20 %), und eventuelle Mietspesen und Freibeträge abgezogen bzw. besondere Situationen (Behinderung oder Invalidität) berücksichtigt werden. Die Obergrenze „ISE“ verschiebt sich bei zusätzlichen Familienmitgliedern im Verhältnis nach oben. Die Familie setzt sich laut meldeamtlichen Daten zusammen. Die Beträge werden sich für das Jahr 2014 ein wenig verändern!
Termine:
Das Ansuchen muss innerhalb von 6 Monaten ab Geburt, Adoption oder Anvertrauung vor Adoption eingereicht werden.
Wenn Sie und das Kind in der Provinz Bozen angemeldet werden, haben Sie auch Anrecht auf das Familiengeld des Landes oder der Region, wenn Sie die entsprechenden Einkommens- und Vermögensgrenzen laut EEVE-Erklärung nicht überschreiten.