Sozialfürsorge
Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der LeserInnen
Mutterschaftsgeld als Studentin
Ich bin 20 Jahre alt und studiere in Verona. Anfang April 2013 erwarte ich ein Kind und wollte mich informieren bezüglich Mutterschaftsgeld als Studentin. Mein Studium werde ich ohne Unterbrechung weiterführen. Ich bitte Sie um einige Informationen, vielen Dank im Voraus!
Ich gehe davon aus, dass Sie noch kein Arbeitsverhältnis und somit Sozialbeiträge in die italienische Versicherungskasse eingezahlt haben. Wenn dies zutrifft, haben Sie Anrecht auf das staatliche Mutterschaftsgeld. Die einmalige Zahlung in der Höhe von 1.672,65 Euro im Jahre 2013 steht jenen Müttern zu, die keinen Anspruch auf ähnliche Leistungen haben.
Das staatliche Mutterschaftsgeld erhalten alle in einer Gemeinde Südtirols ansässigen Frauen, welche die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen, sowie Frauen, die im Besitz der Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes und des Aufenthaltsscheines (sog. “carta di soggiorno”)sind.
Wenn Sie und das Kind in der Provinz Bozen angemeldet werden, haben Sie auch Anrecht auf das Familiengeld des Landes oder der Region, wenn Sie die entsprechenden Einkommens- und Vermögensgrenzen laut EEVE-Erklärung nicht überschreiten.
Das staatliche Mutterschaftsgeld erhalten alle in einer Gemeinde Südtirols ansässigen Frauen, welche die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen, sowie Frauen, die im Besitz der Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes und des Aufenthaltsscheines (sog. “carta di soggiorno”)sind.
Zugangsvoraussetzungen:
das Mutterschaftsgeld setzt eine Geburt, eine Adoption oder Anvertrauung vor einer Adoption voraus
kein Anrecht auf ein anderes Mutterschaftsgeld begründet durch ein Arbeitsverhältnis, ausgenommen die Höhe des Gesamtbetrages liegt unter jenem, der als staatliches Mutterschaftsgeld laut Gesetz 448/98 vorgesehen ist.
Es wird das staatliche Kriterium „ISE“ verwendet: das Gesamteinkommen aus dem Vorjahr darf bei einer Familiengemeinschaft bestehend aus 3 Personen, für alle Mitglieder der Familiengemeinschaft zusammengezählt 34.873,24 Euro brutto (Gesamteinkommen 2012 für das Ansuchen 2013) nicht übersteigen, wobei das Vermögen dazugezählt wird (mit 20 %), und eventuelle Mietspesen und Freibeträge abgezogen bzw. besondere Situationen (Behinderung oder Invalidität) berücksichtigt werden. Die Obergrenze „ISE“ verschiebt sich bei zusätzlichen Familienmitgliedern im Verhältnis nach oben. Die Familie setzt sich laut meldeamtlichen Daten zusammen. Die Beträge werden sich für das Jahr 2014 ein wenig verändern!
Termine:
Das Ansuchen muss innerhalb von 6 Monaten ab Geburt, Adoption oder Anvertrauung vor Adoption eingereicht werden.Wenn Sie und das Kind in der Provinz Bozen angemeldet werden, haben Sie auch Anrecht auf das Familiengeld des Landes oder der Region, wenn Sie die entsprechenden Einkommens- und Vermögensgrenzen laut EEVE-Erklärung nicht überschreiten.