KVW Aktuell
Ausschreibungen überdenken
Nicht der Preis darf entscheidend sein
Werner Atz
Öffentliche Ausschreibungen sind eine komplizierte Materie. Besonders bei Diensten, welche den Bereich des Sozialen, der Bildung oder der Gesundheit betreffen. Hier sind Dienstleistungen nicht einfach nur ein „einfacher“ Dienst, sondern sie sind sehr oft Hilfe an und für Menschen. Gerade diese Bereiche dürfen nicht der Ökonomisierung und den Gesetzen des Geldes geopfert werden. Dass diese Ausschreibungen - sofern rechtlich überhaupt erforderlich - sehr sorgfältig vorbereitet und umgesetzt werden müssen, versteht sich von selbst.
Leider mussten wir aber feststellen, dass Dienste schlussendlich aufgrund des Preises vergeben wurden. Bei der Vergabe von sozialen Dienstleistungen müssen vor allem die Qualität und die Professionalität hoch bewertet werden. Der Preis darf und sollte nur einen kleinen Teil der Begründung für die Zuweisung des Dienstes ausmachen.
Besonders bei den Ausschreibung von Diensten, welche von Betroffenenorganisationen im Sozialbereich seit vielen Jahren zur Zufriedenheit Vieler durchgeführt werden, ist äußerste Vorsicht geboten. Es soll und muss geprüft werden, ob solche Dienstleistungen überhaupt ausgeschrieben werden müssen oder nicht. Sollte es hier die rechtliche Möglichkeit geben, diese Dienste direkt zu vergeben, wäre dies die beste Lösung.
Wenn jedoch ausgeschrieben werden muss, soll die Ausschreibung der Kontinuität der Dienste und der lokalen Verankerung Rechnung tragen.
Lokal gewachsene Strukturen im Sozialbereich müssen bewahrt und unterstützt werden. Sie stehen für den ehrenamtlichen Einsatz vieler Menschen in Südtirol. Nicht alles, was finanziell „billiger“ ist, ist auch besser für die Betroffenen. Deshalb sollten die Dienste, die über Jahre hinweg von Betroffenenorganisationen gut geführt wurden, auch bei diesen Organisationen bleiben.
Dies im Sinne der Gesellschaft und der Menschen.
TEXT: Werner Atz
Leider mussten wir aber feststellen, dass Dienste schlussendlich aufgrund des Preises vergeben wurden. Bei der Vergabe von sozialen Dienstleistungen müssen vor allem die Qualität und die Professionalität hoch bewertet werden. Der Preis darf und sollte nur einen kleinen Teil der Begründung für die Zuweisung des Dienstes ausmachen.
Besonders bei den Ausschreibung von Diensten, welche von Betroffenenorganisationen im Sozialbereich seit vielen Jahren zur Zufriedenheit Vieler durchgeführt werden, ist äußerste Vorsicht geboten. Es soll und muss geprüft werden, ob solche Dienstleistungen überhaupt ausgeschrieben werden müssen oder nicht. Sollte es hier die rechtliche Möglichkeit geben, diese Dienste direkt zu vergeben, wäre dies die beste Lösung.
Wenn jedoch ausgeschrieben werden muss, soll die Ausschreibung der Kontinuität der Dienste und der lokalen Verankerung Rechnung tragen.
Lokal gewachsene Strukturen im Sozialbereich müssen bewahrt und unterstützt werden. Sie stehen für den ehrenamtlichen Einsatz vieler Menschen in Südtirol. Nicht alles, was finanziell „billiger“ ist, ist auch besser für die Betroffenen. Deshalb sollten die Dienste, die über Jahre hinweg von Betroffenenorganisationen gut geführt wurden, auch bei diesen Organisationen bleiben.
Dies im Sinne der Gesellschaft und der Menschen.
TEXT: Werner Atz