KVW Aktuell
Wertvolle Unterstützung, die nichts kostet
Über acht, fünf und zwei Promille der Steuer selbst verfügen.
Werner Atz
Jede und jeder von uns hat die Möglichkeit, mit seiner Steuererklärung das Soziale in Südtirol zu unterstützen.
Ein Teil der bezahlten Einkommenssteuer (IRPEF) kann dem Katholischen Verband der Werktätigen (KVW) zugewiesen werden. Dafür reicht eine Unterschrift auf der Steuererklärung (Mod. CU, Mod. 730 und Unico). Die Unterschrift bringt keinen finanziellen Nachteil mit sich. Es wäre also schade wenn diese Möglichkeit nicht genutzt würde. Sie brauchen für die Zweckbindung lediglich die Steuernummer: 80006160214 angeben.
Neben den fünf Promille für ehrenamtliche Organisationen (wie dem KVW) können gleichzeitig acht Promille der Katholischen Kirche und zwei Promille einer politischen Partei zugewiesen werden. Damit können Sie über einen Teil der Einkommenssteuer selbst bestimmen und Ihren Willen ausdrücken, wer damit unterstützt werden soll. Auf Sie kommt keine Mehrbelastung zu.
Der KVW bedankt sich schon jetzt für die Berücksichtigung bei der Steuererklärung. Es ist für uns ein wertvolle Hilfe, die wir zum Wohle der Menschen im Lande einsetzen werden.
TEXT: Werner Atz, , KVW Geschäftsführer
Ein Teil der bezahlten Einkommenssteuer (IRPEF) kann dem Katholischen Verband der Werktätigen (KVW) zugewiesen werden. Dafür reicht eine Unterschrift auf der Steuererklärung (Mod. CU, Mod. 730 und Unico). Die Unterschrift bringt keinen finanziellen Nachteil mit sich. Es wäre also schade wenn diese Möglichkeit nicht genutzt würde. Sie brauchen für die Zweckbindung lediglich die Steuernummer: 80006160214 angeben.
Neben den fünf Promille für ehrenamtliche Organisationen (wie dem KVW) können gleichzeitig acht Promille der Katholischen Kirche und zwei Promille einer politischen Partei zugewiesen werden. Damit können Sie über einen Teil der Einkommenssteuer selbst bestimmen und Ihren Willen ausdrücken, wer damit unterstützt werden soll. Auf Sie kommt keine Mehrbelastung zu.
Der KVW bedankt sich schon jetzt für die Berücksichtigung bei der Steuererklärung. Es ist für uns ein wertvolle Hilfe, die wir zum Wohle der Menschen im Lande einsetzen werden.
TEXT: Werner Atz, , KVW Geschäftsführer
5 ‰ für den KVW St.Nr. 80006160214
8 ‰ für die katholische Kirche
8 ‰ für die katholische Kirche
Mittels Steuererklärung bzw. Mod. CU ist es möglich, eine Wahl für die 8, 5 und 2 Promille zu tätigen. Jede Bürgerin/jeder Bürger hat die Möglichkeit, alle drei Zuwendungen (8, 5, 2 Promille) zu geben.
8 Promille: Staat bzw. religiöse Glaubensgemeinschaft
5 Promille: Gemeinnützige Organisationen
2 Promille: Politische Partei
Promille-Zuweisungen auch ohne Steuererklärung
Die 5, 8 und 2 Promille der IRPEF-Einkommenssteuer können auch ohne Steuererklärung zweckbestimmt werden.Ohne eine Steuererklärung zu machen, kann durch die Verwendung des Formblattes 3 des CU 2015 eine Zweckbestimmung der 2, 5 und 8 Promille der IRPEF erfolgen. Wenn Sie den KVW unterstützen möchten, wählen Sie bitte im Formularteil „WAHL FÜR DIE ZWECKBESTIMMUNG VON FÜNF PROMILLE DER IRPEF“ das Feld 1: „Unterstützung des Volontariates und der anderen, nicht gewinnbringenden Organisationen von sozialem Nutzen, der Vereine für soziale Förderung und ...“. Tätigen Sie bitte Ihre Unterschrift und tragen die Steuernummer des KVW (80006160214) ein.
Weitere Infos auch unter www.kvw.org/cu
Weitere Infos auch unter www.kvw.org/cu