KVW Soziales

Steuern müssen runter!

Wir leben in einer Zeit der Widersprüche: Gebetsmühlenartig wird die Forderung nach Steuersenkungen erhoben, aber gleichzeitig gibt es einen Aufschrei, wenn die Leistungen eingeschränkt werden.

Steuern sind notwendig, um das Gemeinwesen zu finanzieren. Umstritten ist, welche Aufgaben die öffentliche Hand hat und wie hoch die Steuern sein dürfen. Foto: Tim Reckmann/Pixelio.deSteuern sind notwendig, um das Gemeinwesen zu finanzieren. Umstritten ist, welche Aufgaben die öffentliche Hand hat und wie hoch die Steuern sein dürfen. Foto: Tim Reckmann/Pixelio.de

Die öffentliche Hand soll überall helfend oder fördernd eingreifen und zum Beispiel eine gute medizinische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten, die Ausbildung verbessern, neue Bahnlinien bauen, in Forschung und Entwicklung investieren, die Sicherheit garantieren oder Kinderkrippen und Seniorenheime finanzieren. Beide Dinge gleichzeitig sind nicht zu haben. Weniger Steuern gibt es nur gegen weniger Staat und mehr Selbstverantwortung. Wollen wir das – und brauchen wir das?
Steuern sind notwendig

Klar ist: Steuern sind notwendig, um das Gemeinwesen zu finanzieren. Ein funktionierender Staat ist unabdingbar für die Gesellschaft, die kulturelle Entfaltung und die wirtschaftliche Entwicklung. Umstritten ist aber, welche Aufgaben die öffentliche Hand hat und wie hoch die Steuern sein dürfen. Denn zu hohe Steuern hemmen die Eigeninitiative und die Leistungsbereitschaft. Psychologen haben festgestellt, dass im Normalfall die Schmerzgrenze für Steuern bei einem Drittel des Einkommens liegt. Nimmt der Staat mehr, steigt der Widerstand und die Menschen versuchen verstärkt, sich ihrer gesetzlichen Zahlungspflicht zu entziehen.
Aber natürlich hängt die Bereitschaft, Steuern zu zahlen, sehr stark davon ab, welche öffentlichen Leistungen in welcher Qualität die Steuerzahler für ihr Geld erhalten. In den skandinavischen Ländern zum Beispiel ist die Steuerbelastung recht hoch, aber die öffentlichen Einrichtungen funktionieren. In Italien (und in vielen anderen Ländern) ist das anders. Hier haben die Menschen den Eindruck, dass ihnen der Staat viel Geld abknüpft, aber wenig Leistung bietet, und viel von dem Geld vergeudet wird. Dies hat dazu geführt, dass Steuerhinterziehung als Akt des Selbstschutzes toleriert wird.
Steuern versus Qualität der öffentlichen Leistungen

Das Grundproblem besteht heute darin, dass der Staat in den vergangenen 40 Jahren über seine Verhältnisse gelebt und seine Segnungen teilweise durch Kredite finanziert hat. Als diese Praxis nicht mehr weitergeführt werden konnte, wurden die Steuern ständig erhöht. Inzwischen stöhnt Italien unter einer der höchsten Abgabenquoten in der EU, aber die öffentlichen Leistungen liegen qualitativ deutlich hinter jenen der Klassenbesten. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass der Verwaltungsapparat aufgebläht und leistungsschwach ist, anderseits aber auch darauf, dass der Schuldendienst zu schwer wiegt: An die 85 Milliarden Euro, das sind die Hälfte der Einnahmen aus der Einkommensteuer IRPEF, werden benötigt, um die Zinsen auf die Schulden des Staates in Höhe von über 2.100 Milliarden zu bezahlen. Und ein inzwischen beachtlicher Teil der Zinsen fließt an Anleger aus dem Ausland.
Steuerdruck lässt Wirtschaft schrumpfen

Die hohe Abgabenbelastung hat dazu geführt, dass die Menschen weniger Geld für Konsumausgaben und Investitionen zu Verfügung haben, und das lässt die Wirtschaft schrumpfen und vernichtet Arbeitsplätze. Die Steuern müssten eigentlich gesenkt werden, aber dies kann sich der Staat nicht leisten. Schon die längst überfällig gewesene Senkung der IRPEF um 80 Euro im Monat für Geringverdiener hat ernsthafte Haushaltsprobleme verursacht und Steuererhöhungen an anderer Stelle notwendig gemacht.
Fazit: Wir können in nächster Zeit nicht mit wirklich zählenden Steuersenkungen rechnen, so notwendig diese auch wären – es sei denn, die Politik nimmt radikale Ausgabenkürzungen vor, was sie bisher stets vermieden hat.

TEXT: Robert Weißensteiner
Zur Person
Robert WeißensteinerRobert Weißensteiner
Robert Weißensteiner, ist seit 1985 Chefredakteur der Südtiroler Wirtschaftszeitung. Außerdem ist er Autor der Bücher „Die Amonn-Entführung“ und „Die Wierer-Story“ und hat lange Zeit des RAI-Wirtschaftsmagazin Trend moderiert.

Sozialfürsorge

Abfertigung im Lohnstreifen

Ab 1. März 2015 bis zum 30. Juni 2018 können ArbeitnehmerInnen der Privatwirtschaft entscheiden, ob die Abfertigung monatlich direkt mit dem Lohn ausbezahlt werden soll.
Die Regelung gilt nicht für öffentliche Angestellte, Haushaltsangestellte und Arbeiter in der Landwirtschaft. Auch können nur jene ArbeitnehmerInnen mit einem Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten wählen, ob die Abfertigung als monatliches Lohnelement ausbezahlt werden soll oder nicht.
ArbeitnehmerInnen, die bereits einem Zusatzrentenfonds beigetreten sind, können sich für die direkte Auszahlung der Abfertigung auf dem Lohnstreifen entscheiden; diese Entscheidung ist aber bis zum 30. Juni 2018 unwiderruflich! Die Zahlung der Abfertigung in den Zusatzrentenfonds wird im Zeitraum der Entscheidung bis zum 30. Juni 2018 ausgesetzt, weiter eingezahlt werden der Anteil des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers.
ArbeitnehmerInnen, die keinem Zusatzentenfonds beigetreten sind, können die Wahl treffen, weiterhin die Abfertigung im Betrieb zu lassen, die Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds einzuzahlen beziehungsweise bis zum 30. Juni 2018 die Abfertigung monatlich mit dem Lohn zu erhalten.
Nachteile für ArbeitnehmerIn
die Abfertigung ist der größte Teil der Beitragszahlungen in den Zusatzrentenfonds. Fehlt diese Zahlung, ist das angereifte Kapital für die Zusatzrente und somit für die Altersvorsorge geringer. Laut Berechnungen wird die Zusatzrente zehn bis 16 Prozent niedriger ausfallen;
die ausbezahlte Abfertigung unterliegt der normalen Besteuerung, nur für die Berechnung des Steuerbonus von 80 Euro wird die Auszahlung der Abfertigung nicht berücksichtigt. Dies könnte zur Folge haben, dass aufgrund des erhöhten steuerpflichtigen Einkommens Einkommensgrenzen für Leistungen und Beiträge überschritten werden und man somit das Anrecht auf die finanzielle Leistung verliert oder in einem geringeren Ausmaß erhält.
Der Vorteil für den Arbeitnehmer ist in einem „höheren“ monatlichen Nettolohn. Nicht vergessen darf man, dass diese Erhöhung aber auch höher besteuert wurde, dass das Geld nicht für die Altersvorsorge verwendet sondern gegenbenfalls unbewusst ausgegeben wird.
Aufgrund der wirtschaftlichen Situation ist es wahrscheinlich für viele ArbeitnehmerInnen verlockend, sich die Abfertigung mit dem Lohn auszahlen zu lassen. Da diese Entscheidung bis zum 30. Juni 2018 unwiderruflich ist und mehrere kurz- und langfristige Folgen mit sich zieht, ist eine bewusste Wahl notwendig! In welcher Form die Entscheidung dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss, war bis Redaktionsschluss unklar.

Informationen können in den Infopoints des Patronats KVW-ACLI auf Vormerkung eingeholt oder unter www.pensplan.com abgerufen werden.

TEXT: Elisabeth Scherlin
Tätigkeit des Patronats KVW-ACLI im Jahr 2014
Tätigkeit des Patronats KVW-ACLI im Jahr 2014
Alters-, Dienstalters- und Frührenten 588
Invalidengelder 325
Pflegegeld 703
Hinterbliebenenrente 624
Rentenneufestsetzungen und -zuschläge 977
Arbeitslosengelder 9.880
Mutterschaftsgelder 1.985
Familiengeld der Region und des Landes 12.522
Statistisch erfasste Aktenvorgänge 70.337