Editorial


Liebe Leserinnen, liebe Leser!


Ingeburg Gurndin
Ingeburg Gurndin


Am 12. Juni sind die Wählerinnen und Wähler in Südtirol aufgerufen, sich an der Volksbefragung zu beteiligen. Es ist dies schon die zweite Befragung in diesem Jahr. Bei den Ölbohrungen war die Wahlbeteiligung sehr gering. Das Thema war bei den Menschen nicht gespürt.
Ganz anders ist es wohl beim Thema Flughafen. In Südtirol wird darüber geredet, diskutiert, am Stammtisch ebenso wie in den sozialen Netzwerken. Nicht immer anständig und fair, finde ich. Befürworter und Gegner bleiben nicht nur beim Argumentieren, sondern schüren Ängste. Und das ist nicht korrekt. Am 12. Juni geht es lediglich um die Finanzierung des Flughafens durch die öffentliche Hand.
Eigentlich weiß zur Zeit niemand, was mit dem Flughafen geschieht, wenn er nicht mit öffentlichen Geldern unterstützt wird: steigen Private ein und wird es noch mehr Flugverkehr geben oder bleibt es still am Flughafen, weil sich keine Investoren finden.
Bei der beratenden Volksabstimmung geht es also um die Finanzierung, in die Zukunft schauen kann (noch) niemand.

Es bleibt zu hoffen, dass das Ergebnis des Referendums ernst genommen wird. Denn da geht es auch um die Zukunft der direkten Demokratie. Es geht um die Respektierung des Wählerwillens. Die Landesregierung wollte die Meinung des Volkes hören, sie wollte nicht einfach selbst eine Entscheidung treffen.

Text: Ingeburg Gurndin



Sozialfürsorge


Bargeldlose Zahlung

Seit 14. April 2016 müssen alle Antragsteller, die eine finanzielle Leistung zu Lasten der Versicherungsanstalt NISF/INPS beantragen und eine bargeldlose Zahlung auf ein Bank- oder Postkonto, Postsparbuch oder wieder­aufladbare Prepaid-Karten angeben, das spezielle Formblatt SR163 zur Bestätigung der Bankdaten vorlegen.

Neue Regelungen bei der Versicherungsanstalt NISF/INPS
Im Formblatt SR163 werden die anagrafischen Daten des Antragstellers angegeben und die Hausbank bestätigt durch Stempel und Unterschrift die Richtigkeit des Bank- oder Postkontos. Bei Banken, die ausschließlich online operieren, muss ein Ausdruck vorgelegt werden, aus dem ersichtlich ist, dass der Antragsteller Kontoinhaber des angegebenen IBAN-Codes ist.
Das Formblatt ist für alle einkommensunterstützenden Leistungen notwendig. Darunter fallen hauptsächlich die Anträge um Arbeitslosengeld, direkte Auszahlung von Mutterschaft und Familiengeld sowie staatliches Kindergeld, sogennanter „bonus bebè. Ausgenommen von dieser Regelung sind Antragsteller von Renten!
Wurde der Antrag bereits angenommen und das Bank- oder Postkonto wird nachträglich abgeändert, muss auch das ausgefüllte Formblatt SR163 vorgelegt werden.
Das Formblatt SR163 kann direkt auf www.kvw.org/de/arbeit/arbeitslosengeld/ ode auf der Seite der INPS unter „modulistica“ heruntergeladen werden.
Möchten Sie eine finanzielle Leistung der Versicherungsanstalt NISF/INPS beantragen, lassen Sie sich schon vor Vorsprache im Patronat KVW-ACLI das Formblatt SR163 von Ihrer Hausbank ausfüllen, damit der Antrag vollständig übermittelt werden kann!
Seit 14.4.2016 müssen alle Antragsteller, die eine finanzielle Leistung zu Lasten der Versicherungsanstalt NISF/INPS beantragen und eine bargeldlose Zahlung auf ein Bank- oder Postkonto, Postsparbuch oder wiederaufladbare Prepaid-Karten angeben, das spezielle Formblatt SR163 zur Bestätigung der Bankdaten vorlegen.