KVW Aktuell


Inforatgeber für Betroffene

Antworten auf die Frage: Was ist nach einem Todesfall zu tun?
Die Interessengruppe für Verwitwete und Alleinstehende im KVW hat den Ratgeber „Todesfall – was nun?“ herausgegen. Betroffene und Angehörige finden darin Informationen zu Kirche und Tod und zur spirituellen Begleitung, zu den Abläufen vor und nach dem Ableben, zu den rechtlichen Aspekten und zu den Steuerbestimmungen und der Hinterbliebenenrente.

Die Broschüre wird von den Witwenvertreterinnen in den KVW Ortsgruppen an Angehörige verteilt.Die Broschüre wird von den Witwenvertreterinnen in den KVW Ortsgruppen an Angehörige verteilt.

Der Ratgeber wird von den Witwenvertreterinnen in den Orten verteilt. Sie besuchen Betroffene, bringen den Ratgeber mit, suchen das Gespräch und sind Ansprechpartnerinnen in einer oft schwierigen und belastenden Situation.


Ergänzung mit Auflistung der ortstypischen Bräuche


Manche Witwenvertreter und KVW Ortsgruppen haben die Broschüre mit einem lokalen Teil ergänzt, in dem typische Bräuche des Dorfes erklärt und aufgelistet werden.
Rosa Purdeller Obergasteiger, die Vorsitzende der KVW Interessengruppe für Verwitwete, schreibt im Vorwort zum Ratgeber „Wenn aber ein Todesfall eintrifft und man einen geliebten Menschen verliert, ist man kaum in der Lage einen klaren Gedanken zu fassen“. In diesem schwierigen Moment soll der Ratgeber eine Hilfe sein, um die erforderlichen Maßnahmen und notwendigen Erledigungen zu erleichtern.


Spirituelle Begleitung
Inhaltlich geht es im ersten Teil der Broschüre um die spirituelle Begleitung, um ihre Methoden und ums ethische Verhalten, um den Sinn im Leben und um den Glauben. Diesen Teil hat der Krankenhausseelsorger Pater Peter Gruber verfasst.


Abläufe


In einem zweiten Teil geht es um die Abläufe vor und nach dem Ableben, um den zeitlichen Ablauf in den ersten 48 Stunden nach Eintritt des Todesfall, die zu erledigenden Schritte und die Leistungen der Bestatter werden erklärt. Es gibt eine praktische Checkliste mit den wichtigsten Punkten.


Rechtliches erklärt
Zu den rechtlichen Aspekten hat Rechtsanwalt Hans Telser geschrieben. Er erklärt das Erben und die Erbfolge, was im Hinblick auf das Ableben getan werden kann (Vertrag und Testament) und welche rechtlichen Schritte nach dem Todesfall auf die Angehörigen zu kommen.
Zuständigkeit des Patronats
Einige Dinge können nach einem Todesfall beim KVW erledigt werden. Darum geht es im letzten Teil des Ratgebers. Es ist dies das Ansuchen um die Hinterbliebenenrente. Patronatsdirektorin Elisabeth Scherlin erklärt die Hinterbliebenenrente, wer Anrecht darauf hat, wie hoch sie ausfällt und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
In die Zuständigkeit des Steuerbeistandszentrums beim KVW fällt die Überprüfung des verstorbenen Steuerpflichtigen, die Absetzbarkeit der Beerdigungskosten, die Gis und die Red-Erklärung.
Gespräch suchen


Durch die Herausgabe dieser Broschüre erhalten die Witwenvertreterinnen in den KVW Ortsgruppen ein Mittel in die Hand, mit denen ihnen die Kontaktaufnahme mit den Angehörigen und Betroffenen erleichtert wird. Gleichzeitig erhalten diese in kompakter und übersichtlicher Weise die wichtigsten Informationen, die sie in dieser Situation brauchen, freuen sich die Herausgeber rund um Rosa Purdeller, Patronatspräsident Olav Lutz und Landesvorsitzendem Werner Steiner.
Die Broschüre ist auch online zu finden unter: www.kvw.org .

KVW Aktuell


Gesetz „Raum und Landschaft“

Landesrat Richard Theiner hat die Leitprinzipien, den Inhalt und den weiteren Werdegang des Gesetzentwurfes „Raum und Landschaft“ im KVW Koordinierungsausschuss vorgestellt.

Dabei erläuterte Landesrat Theiner, dass es notwendig sei, die aus den 1970er-Jahren stammenden Landesgesetze für Raumordnung und Landschaftsschutz den neuesten Erfordernissen und Entwicklungen anzupassen. „Es sind zwei Seiten derselben Medaille: im einen Bereich geht es um das Nützen, im anderen um das Schützen“, begründete der Landesrat die Entscheidung, künftig beide Materien in einem einzigen Landesgesetz Raum und Landschaft zu regeln.
Theiner legte den Schwerpunkt seiner Präsentation auf die fünf Leitprinzipien, denen der Gesetzentwurf folge. So gehe es um die Schaffung von Klarheit und Rechtssicherheit sowie um den Vorrang des Gemeinwohls, es gehe um den Dialog mit den Bürgern, um einen umsichtigen Umgang mit Grund und Boden, ein neues Verständnis des Landschaftsschutzes (auch der Alltagslandschaft) und nicht zuletzt um den erstmaligen konsequenten Einbezug der Mobilität in die Planung.


Stärkung der Peripherie, keine Zersiedelung


Dem KVW sind ein umsichtiger Umgang mit Grund und Boden sowie Maßnahmen gegen eine Zersiedelung und gegen die Abwanderung aus der Peripherie wichtige Anliegen, die beim Landesrat deponiert wurden.
Auf großes Interesse stießen vor allem die Maßnahmen, mit denen man der Zersiedelung entgegen wirken will. Diese und ein Verhindern der Abwanderung aus der Peripherie gelten als Hauptanliegen, die der KVW mit dem neuen Gesetz verknüpft. Die Raumordnung hat gesellschaftliche und soziale Auswirkungen und bringt Entwicklungen mit sich, die nur mehr schwer wieder gut zu machen sind. Deshalb braucht es eine breit angelegte Diskussion und die Partizipation möglichst aller Gesellschaftsschichten.


Partizipative Arbeit am Entwurf
Die partizipative Arbeit strich Theiner auch bei der Erläuterung des weiteren Werdegangs des Gesetzes Raum und Landschaft hervor. In den kommenden Wochen, so der Landesrat, gingen die Feedbacks von Verbänden und Organisationen ein, danach werde der Entwurf auf den Weg durch die Institutionen geschickt. Noch vor dem Sommer 2017 solle das neue Gesetz Raum und Landschaft vom Südtiroler Landtag genehmigt werden.