Sozialfürsorge
Kulturbonus für 18-Jährige
Elisabeth Scherlin
Nach fast neun Monaten Wartezeit ab Einführung der Gutscheine für Kulturereignisse können diese nun auch tatsächlich angefordert werden. Seit Mitte September 2016 weiß man nun wie.
Jugendliche, die im Jahre 2016 das 18. Lebensjahr vollenden, haben auf Gutscheine im Wert von 500 Euro Anrecht. Die Gutscheine sind persönlich und können bis zum 31.12.2017 bei verschiedenen kulturellen Einrichtungen eingelöst werden. So können die Gutscheine bis zum Erreichen der 500 Euro-Grenze für einen Theaterbesuch, Kinovorstellung, Konzert oder Bücherkauf vorgelegt werden.
Ab 1. November 2016 bis zum 31. Jänner 2017 muss der Jugendliche im SPID-System eine digitale Identität beantragen. Dazu notwendig sind eine gültige Identitätskarte oder ein Reisepass, das Sanitätskärtchen, eine E-Mail-Adresse und eine Handy-Telefonnummer. Die Aktivierung der SPID digitalen Identität ist über folgende Vermittler möglich: Infocert – Poste Italiane - Sielte oder Tim. Die Aktivierung erfolgt online über die homepage www.spid.gov.it oder persönlich in den Geschäftsstellen. Auf www.18app.it scheinen alle Einrichtungen auf, in denen die Gutscheine eingelöst werden können. Die Gutscheine selbst werden auch auf dieser Web-Seite online vom 18-Jährigen nach seinen Wünschen erstellt und ausgedruckt oder digital auf seinem Smartphone oder Tablet gespeichert.
Italienische Staatsbürger und Ausländer mit einer regulären Aufenthaltsgenehmigung haben Anrecht auf den Kulturbonus. Auf gesamtstaatlicher Ebene haben über 574.000 Jugendliche Anrecht und 290 Millionen Euro sind dafür bereitgestellt.
Ab 1. November 2016 bis zum 31. Jänner 2017 muss der Jugendliche im SPID-System eine digitale Identität beantragen. Dazu notwendig sind eine gültige Identitätskarte oder ein Reisepass, das Sanitätskärtchen, eine E-Mail-Adresse und eine Handy-Telefonnummer. Die Aktivierung der SPID digitalen Identität ist über folgende Vermittler möglich: Infocert – Poste Italiane - Sielte oder Tim. Die Aktivierung erfolgt online über die homepage www.spid.gov.it oder persönlich in den Geschäftsstellen. Auf www.18app.it scheinen alle Einrichtungen auf, in denen die Gutscheine eingelöst werden können. Die Gutscheine selbst werden auch auf dieser Web-Seite online vom 18-Jährigen nach seinen Wünschen erstellt und ausgedruckt oder digital auf seinem Smartphone oder Tablet gespeichert.
Italienische Staatsbürger und Ausländer mit einer regulären Aufenthaltsgenehmigung haben Anrecht auf den Kulturbonus. Auf gesamtstaatlicher Ebene haben über 574.000 Jugendliche Anrecht und 290 Millionen Euro sind dafür bereitgestellt.