Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Text: Ingeburg Gurndin


Ingeburg Gurndin
Ingeburg Gurndin


Schon seit Monaten wird über die Verfassungsänderung und das dazu stattfindende Referendum diskutiert. Zusammenfassend kann man als unbeteiligter Beobachter wohl sagen, dass es keine reinen Befürworter oder Gegner gibt.
Die nun vorliegende Änderung, über die am 4. Dezember abgestimmt wird, ist eine umfassende. Vieles scheint gut zu sein, und doch gibt es immer auch ein „Wenn“ und „Aber“.
Treffend schreibt dazu Robert Weißensteiner, ehemaliger Chefredakteur der Südtiroler Wirtschaftszeitung: „Mir ist der neue Regen lieber als die alte Traufe“.
Ich wage zu bezweifeln, ob die Auswirkungen der Reform wirklich abzusehen sind. Was bedeutet es, einen Senat zu haben, in dem Bürgermeister von Großstädten sitzen? Wie viel Zeit werden sie der parlamentarischen Arbeit widmen (können)? Was heißt es, dass die Anpassung des Autonomie­statuts „im Einvernehmen“ geschehen muss? Wie viel Geld wird tatsächlich eingespart? Wie gut ist es, eine Kammer zu haben, in der die größte Partei fast automatisch die Mehrheit hat?
Auf all diese Fragen wird es - falls die Verfassungsreform am 4. Dezember genehmigt wird - erst in der Zukunft eine Antwort geben.
Wichtig ist, dass wir Wählerinnen und Wähler uns gut informieren. Ein Beitrag dazu ist die Titelgeschichte zur Verfassungsreform in dieser Ausgabe.



Sozialfürsorge

Kulturbonus für 18-Jährige

Elisabeth Scherlin
Nach fast neun Monaten Wartezeit ab Einführung der Gutscheine für Kulturereignisse können diese nun auch tatsächlich angefordert werden. Seit Mitte September 2016 weiß man nun wie.
Jugendliche, die im Jahre 2016 das 18. Lebensjahr vollenden, haben auf Gutscheine im Wert von 500 Euro Anrecht. Die Gutscheine sind persönlich und können bis zum 31.12.2017 bei verschiedenen kulturellen Einrichtungen eingelöst werden. So können die Gutscheine bis zum Erreichen der 500 Euro-Grenze für einen Theaterbesuch, Kinovorstellung, Konzert oder Bücherkauf vorgelegt werden.
Ab 1. November 2016 bis zum 31. Jänner 2017 muss der Jugendliche im SPID-System eine digitale Identität beantragen. Dazu notwendig sind eine gültige Identitätskarte oder ein Reisepass, das Sanitätskärtchen, eine E-Mail-Adresse und eine Handy-Telefonnummer. Die Aktivierung der SPID digitalen Identität ist über folgende Vermittler möglich: Infocert – Poste Italiane - Sielte oder Tim. Die Aktivierung erfolgt online über die homepage www.spid.gov.it oder persönlich in den Geschäftsstellen. Auf www.18app.it scheinen alle Einrichtungen auf, in denen die Gutscheine eingelöst werden können. Die Gutscheine selbst werden auch auf dieser Web-Seite online vom 18-Jährigen nach seinen Wünschen erstellt und ausgedruckt oder digital auf seinem Smartphone oder Tablet gespeichert.
Italienische Staatsbürger und Ausländer mit einer regulären Aufenthaltsgenehmigung haben Anrecht auf den Kulturbonus. Auf gesamtstaatlicher Ebene haben über 574.000 Jugendliche Anrecht und 290 Millionen Euro sind dafür bereitgestellt.