Bauen, Energie, Sanieren

Häuslbauer aufgepasst

Seit Jänner gelten höhere Maßstäbe für den Neubau
Die energetischen Anforderungen für neue Häuser und Wohnungen haben immer höhere Maßstäbe. Seit Jänner müssen Neubauten mindestens der KlimaHaus-Klasse A entsprechen. Das energiesparende Bauen erreicht somit ein neues Niveau.
Das energiesparende Bauen ist in Südtirol mittlerweile seit über zehn Jahren verpflichtend vorgeschrieben. Im Laufe der Jahre wurden die Mindeststandards kontinuierlich angehoben und erreichten nun im Jänner ein neues Niveau.
Seit Jahresbeginn müssen in Südtirol beim Bau neuer Häuser und Wohnungen strengere Mindestanforderungen eingehalten werden. Der Neubau muss nach dessen Abschluss mindestens der KlimaHaus-Klasse A entsprechen. Höhere Dämmstoffstärken, verbesserte Materialien und der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sind somit aus der Südtiroler Bauwirtschaft nicht mehr wegzudenken. Auch im Bereich der Heiz- und Haustechnik wird sich in Zukunft so einiges ändern, denn die neuen Gebäude brauchen kaum mehr Energie und somit kommen neue Heizsysteme und Kombinationen zum Einsatz.
Mindestanforderungen im Überblick
Energieeffizienz der Gebäudehülle Gesamtenergie-effizienz
bezogen auf das Klima der Gemeinde Bozen *
Kohlendioxidemissionen
Äquivalenter Primärenergiebedarf
ohne Kühlung
Äquivalenter Primärenergiebedarf
mit Kühlung
≤ 30 kWh/m²a ≤ 30 kg CO² equ/m²a ≤ 20 kg CO² equ/m²a ≤ 10 kg CO² equ/m²a
* sollte sich das Gebäude nicht in Bozen befinden, so muss der Grenzwert anhand einer Formel berechnet werden.
Um ein Gebäude gemäß dem KlimaHaus-Standard A errichten zu können, müssen verschiedenste Anforderungen erfüllt werden. Diese betreffen den Energiebedarf für die Bereiche Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasser.
Gesamtprimärenergiebedarf
Der Gesamtprimärenergiebedarf muss seit 1. Jänner 2017 zu mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden. Wird das Gebäude als KlimaHaus Gold eingestuft oder wird der gesamte Bedarf an Wärmeenergie aus Fernwärme bezogen, so entfällt diese Anforderung.
Warmwasserbereitung
Der Warmwasserbedarf muss zu mindestens 60 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden. Liegt der Gesamtprimärenergiebedarf um 25 Prozent niedriger als der vorgegebene Grenzwert oder wird die gesamte Wärmeenergie aus Fernwärme bezogen, so kann von dieser Anforderung abgesehen werden.
Mindestwärmedämmwerte
Klimazone Opake
vertikale
Bauteile nach Außen
Opake horizontale /
geneigte Bauteile
Verglasung Gesamtes
Fenster
Dach Decken
Zone E 0,34 W/m²K 0,30 W/m²K 0,33 W/m²K 1,70 W/m²K 2,20 W/m²K
Zone F 0,34 W/m²K 0,29 W/m²K 0,32 W/m²K 1,30 W/m²K 2,00 W/m²K
Neben den bereits genannten Anforderungen dürfen auch die einzelnen Bauteile gewisse Mindestdämmwerte (kurz U-Werte) nicht überschreiten. Je kälter die Gemeinde in welcher sich das Gebäude befindet, desto strenger sind die Auflagen.
Der Wärmedämmwert (kurz U-Wert) eines Bauteils gibt Auskunft über die Wärmeverluste und wird rechnerisch anhand der verwendeten Materialien ermittelt. Je kleiner der Wert, desto geringer sind die Energieverluste.
Um eine Verbesserung der Wärmedämmwerte zu erreichen, müssen die einzelnen Bauteile mit einer entsprechend dicken Wärmedämmung versehen werden. Bei der Wärmedämmung handelt es sich um Materialien, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit in erster Linie Schutz vor Kälte bieten.
Die erforderliche Dämmstoffstärke ist je nach Bauteil (Außenwand, Dach, Decke, …) abhängig von der energetischen Qualität (Wärmeleitfähigkeit) des Dämmmaterials und den restlichen Aufbau des Bauteils. Wer an der Außenwand keinen Wärmedämmstoff anbringen möchte, hat auch die Möglichkeit auf z.B. sehr energiesparende Ziegel zurück zu greifen, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit ausreichend Dämmeigenschaften mitbringen.
Neben den Wärmedämmwerten der einzelnen Bauteile hat auch die Kompaktheit der Bauweise einen direkten Einfluss auf den Energieverbrauch eines Gebäudes. Erker, Terrassen, Anbauten und dergleichen beeinflussen die Wärmeverluste insofern, als dass sich die abstrahlende Fläche erhöht. Am einfachsten ist also ein energiesparendes Gebäude durch eine kompakte Bauweise zu realisieren.
Einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert beim Bau eines Gebäudes nimmt die gesamte Bauausführung ein. Dabei spielen neben einer wärmebrückenfreien Bauweise auch die Gebäudeluftdichtheit eine wichtige Rolle.
Für den Bau eines KlimaHauses ist die Durchführung eines Luftdichtheitstestes (BlowerDoor-Testes) und die Einhaltung entsprechender Grenzwerte verpflichtend vorgesehen.
Luftdichtheitstest
Energieeffizienzkklasse der Gebäudehülle Höchstwerte
KlimaHaus A und B N50,lim = 1,5 h (-1) ± 0,1
KlimaHaus Gold N50,lim = 0,6 h (-1) ± 0,1
Sommerlicher Wärmeschutz
Befindet sich ein Gebäude in einer Klimazone mit weniger als 4.000 Heizgradtagen müssen die Grenzwerte für den sommerlichen Wärmeschutz eingehalten werden. Um feststellen zu können, ob man von dieser Regelung betroffen ist, sollte man sich darüber informieren wie viele Heizgradtage in der eigenen Gemeinde sind. In der Liste der Klimadaten der Südtiroler Gemeinden kann man sich einen ersten Überblick verschaffen. Diese ist auf der Internetseite der Autonomen Provinz im Bereich der Landesagentur für Umwelt zu finden.
Zur Bestimmung der Heizgradtage wird die Summe aller fehlenden Grade auf 20°C aller Tage der Heizperiode gebildet. Wenn z.B. am 29. Dezember eine tiefste Außentemperatur von -15°C gemessen wird, dann ergibt dies an diesem Tag 35 (Differenz zwischen -15°C und +20°C). Werden nun die Differenzen aller Tage der Heizperiode zusammengezählt, so erhält man die Heizgradtage des Standortes. Aus den Heizgradtagen ergibt sich dann die jeweilige Klimazone.
Die Grenzwerte für den sommerlichen Wärmeschutz müssen nicht eingehalten werden, sofern alle Glasflächen des Gebäudes (ausgenommen Nordseite) mit einem festen oder beweglichen Sonnenschutzsystem versehen sind. Wobei auch das Sonnenschutzsystem diverse Anforderungen erfüllen muss. Genaue Details dazu sind in der technischen Richtlinie für den Neubau von Klimahäusern zu finden.
Heizung und Lüftung
Wie bereits eingangs erwähnt wird sich auch im Bereich der Heiz- und Haustechnik in Zukunft so einiges ändern, denn die neuen Gebäude brauchen nur mehr sehr wenig an Energie. Um auch diesem Bereich Rechnung zu tragen, sehen die technischen Richtlinien für den Neubau eines KlimaHauses diverse Mindestanforderungen für die Raumlüftung, die Wärmeerzeugung und die Speichersysteme, sowie die elektrischen Hilfsmittel vor.
Zusätzliche Kubatur nur mehr für KlimaHaus A „nature“
Durch die Einführung des KlimaHaus A als Mindeststandart für den Neubau hat sich auch in Sachen Energiebonus (ehemals Kubatur Bonus) einiges geändert. Künftig können nur mehr jene Gebäude um einen Bonus ansuchen, welche die gesetzlichen Mindeststandards unterschreiten.
Somit wird in Zukunft nur mehr für den Bau eines Gebäudes der KlimaHaus-Klasse A „nature“ ein Energiebonus im Ausmaß von 10 Prozent der zulässigen Baumasse vergeben.
Beim KlimaHaus „nature“ handelt es sich um ein Gebäude bei welchem nicht nur der Wärmebedarf, sondern auch die Nachhaltigkeit berücksichtigt wird. Dabei spielen die Umweltverträglichkeit der für den Bau verwendeten Materialien, das Wassermanagement, die Beleuchtung, der Schallschutz und die Maßnahmen zum Schutz vor Radon eine Rolle.

TEXT: Christine Romen, dipl. Energieberaterin, Energieforum Südtirol (AFB)

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Neue Landesförderung

Neue Landesförderung für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen.
Seit kurzem ist die neue Landesförderung für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen in Kraft.
Im Zuge des Neubaus eines Gebäudes kann der Landesbeitrag jedoch nur mehr für den Einbau einer thermischen Solaranlage in Anspruch genommen werden. Dabei müssen die verwendeten Sonnenkollektoren dem Qualitätslabel Solar Keymark entsprechen und die Kollektoren dürfen eine maximale Südabweichung von 90 Grad erreichen.
Um den Beitrag von 50 Prozent in Anspruch nehmen zu können, muss das Gesuch vor Beginn der Arbeiten beim zuständigen Landesamt (Amt für Energieeinsparung) eingereicht werden. Weiters ist zu bedenken, dass im Einzugsgebiet eines Fernheizwerkes keine Beiträge für Solaranlagen vergeben werden.
Auch für den Einbau einer Fotovoltaikanlage und den Bau einer Windkraftanlage gibt es einen Landesbeitrag. Dieser wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Anlage elektrische Verbraucher versorgt, für die keine wirtschaftlich technisch vertretbare Möglichkeit des Anschlusses an das Stromnetz besteht.
Wesentlich mehr Beiträge gibt es für bestehende Gebäude (Baukonzession vor dem 12.1.2005), dort kann auch für die Wärmedämmung der Dächer, Wände und Decken sowie für den Austausch der Fenster und Fenstertüren, dem Einbau von Heizanlagen mit festen Brennstoffen (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder einer Wärmepumpe, dem Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und dem hydraulischen Abgleich von Heiz- und Kühlanlagen ein Beitrag in Anspruch genommen werden.
Je nachdem, welche Auflagen erfüllt werden, bewegt sich der Beitrag zwischen 30 und 70 Prozent der anerkannten Kosten.