Bauen, Energie, Sanieren
Neue Landesförderung
Neue Landesförderung für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen.
Seit kurzem ist die neue Landesförderung für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen in Kraft.
Im Zuge des Neubaus eines Gebäudes kann der Landesbeitrag jedoch nur mehr für den Einbau einer thermischen Solaranlage in Anspruch genommen werden. Dabei müssen die verwendeten Sonnenkollektoren dem Qualitätslabel Solar Keymark entsprechen und die Kollektoren dürfen eine maximale Südabweichung von 90 Grad erreichen.
Um den Beitrag von 50 Prozent in Anspruch nehmen zu können, muss das Gesuch vor Beginn der Arbeiten beim zuständigen Landesamt (Amt für Energieeinsparung) eingereicht werden. Weiters ist zu bedenken, dass im Einzugsgebiet eines Fernheizwerkes keine Beiträge für Solaranlagen vergeben werden.
Auch für den Einbau einer Fotovoltaikanlage und den Bau einer Windkraftanlage gibt es einen Landesbeitrag. Dieser wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Anlage elektrische Verbraucher versorgt, für die keine wirtschaftlich technisch vertretbare Möglichkeit des Anschlusses an das Stromnetz besteht.
Wesentlich mehr Beiträge gibt es für bestehende Gebäude (Baukonzession vor dem 12.1.2005), dort kann auch für die Wärmedämmung der Dächer, Wände und Decken sowie für den Austausch der Fenster und Fenstertüren, dem Einbau von Heizanlagen mit festen Brennstoffen (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder einer Wärmepumpe, dem Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und dem hydraulischen Abgleich von Heiz- und Kühlanlagen ein Beitrag in Anspruch genommen werden.
Je nachdem, welche Auflagen erfüllt werden, bewegt sich der Beitrag zwischen 30 und 70 Prozent der anerkannten Kosten.
Im Zuge des Neubaus eines Gebäudes kann der Landesbeitrag jedoch nur mehr für den Einbau einer thermischen Solaranlage in Anspruch genommen werden. Dabei müssen die verwendeten Sonnenkollektoren dem Qualitätslabel Solar Keymark entsprechen und die Kollektoren dürfen eine maximale Südabweichung von 90 Grad erreichen.
Um den Beitrag von 50 Prozent in Anspruch nehmen zu können, muss das Gesuch vor Beginn der Arbeiten beim zuständigen Landesamt (Amt für Energieeinsparung) eingereicht werden. Weiters ist zu bedenken, dass im Einzugsgebiet eines Fernheizwerkes keine Beiträge für Solaranlagen vergeben werden.
Auch für den Einbau einer Fotovoltaikanlage und den Bau einer Windkraftanlage gibt es einen Landesbeitrag. Dieser wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Anlage elektrische Verbraucher versorgt, für die keine wirtschaftlich technisch vertretbare Möglichkeit des Anschlusses an das Stromnetz besteht.
Wesentlich mehr Beiträge gibt es für bestehende Gebäude (Baukonzession vor dem 12.1.2005), dort kann auch für die Wärmedämmung der Dächer, Wände und Decken sowie für den Austausch der Fenster und Fenstertüren, dem Einbau von Heizanlagen mit festen Brennstoffen (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder einer Wärmepumpe, dem Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und dem hydraulischen Abgleich von Heiz- und Kühlanlagen ein Beitrag in Anspruch genommen werden.
Je nachdem, welche Auflagen erfüllt werden, bewegt sich der Beitrag zwischen 30 und 70 Prozent der anerkannten Kosten.