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Gesundheitsfonds my Sanitour+ für Beschäftigte im Tourismus in Südtirol

Lachen reinigt die Zähne. Dieses Sprichwort stammt aus Afrika. Andere Redewendungen wie „ins Gras beißen“, „auf dem Zahnfleisch gehen“ oder „die Zähne zusammenbeißen“ sind uns wohl vertrauter.
Ulrike Egger
Zahnheilkunde – Welche Leistungen sieht der Gesundheitsfonds im Tourismus vor?
Auf der Internetseite von my sanitour+ findet man unter „Informationsbroschüren zum Downloaden“ die Anlage A, Bereich B – Zahnärztliche Leistungen. Dort kann man sich einen Überblick über die einzelnen Leistungen verschaffen, die Anrecht auf eine teilweise Rückerstattung der Kosten geben.
Wieviel kann man für Zahnarztspesen vom Gesundheitsfonds zurückbekommen?
Für jede Leistung ist ein gewisser Höchstbetrag vorgesehen (Anlage A, Bereich B) der bei befristet Beschäftigten 85 Prozent beträgt. Die jährliche Gesamtsumme, die rückerstattet wird, beträgt für unbefristet Beschäftigte 2.600 Euro jährlich, für saisonal oder befristet Beschäftigte max. 2.210 Euro (= 85 Prozent) jährlich.
Sonderaktion 2024
Bereits in der letzten Ausgabe wurde die Sonderaktion des Gesundheitsfonds für 2024 erwähnt, die vorsieht, dass eine Zahnsteinentfernung bis zu maximal 100 Euro rückerstattet wird. Dies ist als Beitrag zur Vorsorge gedacht und gilt nur für Rechnungen, die im Jahr 2024 ausgestellt worden sind bzw. werden.
Anrecht auf Rückerstattung nur bei konventionierten Zahnarztpraxen oder beim öffentlichen Gesundheitsdienst!
Im Gegensatz zu anderen Leistungen im Gesundheitsbereich gilt für die Zahnbehandlungen folgendes: Es werden nur jene Rechnungen rückerstattet, die von einer der 145 konventionierten Zahnarztpraxen in Südtirol stammen. Die Liste der vertragsgebundenen Praxen findet man unter „Informationsbroschüren zum Downloaden“.
Ausnahmen
1. Es werden auch Rechnungen (Tickets) des öffentlichen Gesundheitsdienstes rückerstattet.
2. An eine nicht konventionierte Zahnarztpraxis kann man sich wenden, wenn auf Grund eines Unfalls Zahnelemente verletzt worden sind. Dabei ist das Protokoll der Ersten Hilfe mit Angabe der notwendigen Zahnbehandlung und ein ärztliches Zeugnis, ebenfalls mit Angabe der durchzuführenden Leistung, dem Antrag um Rückerstattung beizulegen.
Was zu tun ist
Eine Zahnarztpraxis aus der Liste wählen, Termin vereinbaren, dem Zahnarzt mitteilen, dass man bei my sanitour+ eingeschrieben ist, bzw. die Einschreibebestätigung vorlegen, die nach der Erstregistrierung auf der Internetseite des Fonds heruntergeladen werden kann, Rechnung bezahlen, auf der Internetseite www.mysanitour.it unter „Antrag stellen“ die Rechnung und die Zahlungsquittung hochladen und abschicken.
Warum muss dem Zahnarzt/der Zahnärztin mitgeteilt werden, dass man beim Gesundheitsfonds eingeschrieben ist?
Auf der Rechnung muss immer die Art der durchgeführten Leistung, der Betrag und der zugewiesene Kodex (z.B. Zahnsteinentfernung – B01) stehen. So kann der Rückerstattungsantrag problemlos bearbeitet werden kann.
Und wenn der Kodex für die durchgeführte Leistung auf der Rechnung nicht aufscheint?
In diesem Fall muss das zahnärztliche Datenblatt vom Zahnarzt mit Angabe des Kodex, dem bezahlten Betrag und der durchgeführten Leistung ausgefüllt werden.
Implantologie und Kieferorthopädie
Bei Implantologie und fixen Prothesen muss zusätzlich die Dokumentation vom Ende der Behandlung beigefügt werden und daher kann die Rückerstattung erst nach Beendigung der Behandlungen gestellt werden.
Bei Kieferorthopädie kann auch um die Rückerstattung von geleisteten Anzahlungen angesucht werden. Dafür ist die Erklärung des Zahnarztes über den Beginn der Behandlung beizulegen. Wird am Ende angesucht, ist die Erklärung über das Datum des Beginns und des Endes beizulegen.
Ulrike Egger, Gewerkschafterin des SGBCISL und Mitglied des Verwaltungsrates von My Sanitour+

Marktplatz Technik
Revolution in der Großküche

Niederbacher goes to future mit IoT und Cloud-Lösungen

Energieeffizienz und Benutzerfreundlichkeit neu definiert: Innovatives System für vernetzte Küchenlösungen startet durch
Seit über einem Jahrzehnt existieren verschiedene Cloud-Lösungen, die jedoch oft nur von großen Ketten genutzt werden, da jeder Hersteller eigene Systeme entwickelt. Paul Schöpfer, ein erfahrener Mechatroniker, hat erkannt, dass echter Kundennutzen erst durch die Vernetzung dieser Systeme entsteht. Die Förderung von Industrie 4.0 durch einen Steuerbonus von 50 Prozent bot die ideale Gelegenheit, seine Vision umzusetzen. Auf Basis eines bestehenden Energieoptimierungssystems wurde ein neues System entwickelt, das Energieoptimierung, Temperaturüberwachung, Fehlermeldungen und Fernsteuerung vereint. Über 50 Anlagen funktionieren bereits mit diesem System. Michael Mauracher, Eigentümer des Mandelhofs in Girlan, hat das System von Niederbacher bezogen und angeregt, es cloudbasiert und skalierbar zu gestalten.
Die Entscheidung, das System direkt an Endkunden zu verkaufen, wurde aufgrund des hohen Installationsaufwands und der komplexen Verkabelung getroffen. Gemeinsam mit Programmierer Roman Stimpfl, der Erfahrung im Seilbahnsektor hat, wurde das System vollständig neu programmiert und nutzt moderne Technologien.
Nach einem Jahr intensiver Programmierung ist das neue System nun einsatzbereit. Geplant sind erste Installationen und ein anschließender Fieldtest, gefolgt von der internationalen Vermarktung unter dem Brand Creatus.cloud.
Niederbacher setzt damit neue Standards in der Digitalisierung und Vernetzung von Großküchen und prägt die Zukunft der Gastronomie auf diese Weise entscheidend.
Kundenvorteile
Integrierte Energieoptimierung und HACCP-Überwachung
Zugriff über alle Geräte (Handy, Tablet, PC)
Geringe Installationskosten dank dezentraler APIs und Plug-&-Play-Funktionalitäten
Tägliche Reports über Verbrauch und Betriebskosten
Zentrale Fehlermeldungen mit automatischen Serviceanfragen
Intuitive Zeitsteuerung für Kühlstellen, Geräte und Lüftungssysteme
Zeitgesteuerte oder manuelle Steuerung der Küchengeräte
Weitere Informationen unter
red / pj