Aktuell
Südtiroler Köcheverband - SKV

Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
tragt euch diesen wichtigen Termin in euren Kalender ein: Wir laden euch herzlich zur jährlichen Mitgliederversammlung ein, die am 23. November 2024 im Meeting und Eventcenter – MEC / Hotel Four Points by Sheraton in Bozen stattfinden wird.
Es liegt Spannung in der Luft, wenn wir uns zum Jahreshöhepunkt des Südtiroler Köcheverbandes - SKV treffen. Euch erwarten nicht nur ein Rückblick auf ein bewegtes Jahr, eine mitreißende Podiumsdiskussion sowie Impulsreferate, sondern auch ein spannender Ausblick auf die Zukunft unserer geliebten Südtiroler Küche.
Ein besonderes Highlight wird die Ehrung der aufstrebenden Sterne am Kochhimmel: „The Best Young Chefs 2024“. Zudem werden wir den Ausbildungsbetrieb und den Ausbilder des Jahres 2024 auszeichnen, um die Pioniere der Ausbildung gebührend zu würdigen.
Lasst uns gemeinsam den Kochberuf hochleben, Netzwerke knüpfen und unsere Leidenschaft für die Kulinarik feiern. Diese Versammlung wird ein Fest für die Sinne – und ein wichtiger Moment für den Austausch unter uns Südtiroler Köchinnen und Köchen.
Seid dabei und lasst uns gemeinsam die Zukunft gestalten!

Aktuell

Gesundheitsfonds my Sanitour+ für Beschäftigte im Tourismus in Südtirol

Lachen reinigt die Zähne. Dieses Sprichwort stammt aus Afrika. Andere Redewendungen wie „ins Gras beißen“, „auf dem Zahnfleisch gehen“ oder „die Zähne zusammenbeißen“ sind uns wohl vertrauter.
Ulrike Egger
Zahnheilkunde – Welche Leistungen sieht der Gesundheitsfonds im Tourismus vor?
Auf der Internetseite von my sanitour+ findet man unter „Informationsbroschüren zum Downloaden“ die Anlage A, Bereich B – Zahnärztliche Leistungen. Dort kann man sich einen Überblick über die einzelnen Leistungen verschaffen, die Anrecht auf eine teilweise Rückerstattung der Kosten geben.
Wieviel kann man für Zahnarztspesen vom Gesundheitsfonds zurückbekommen?
Für jede Leistung ist ein gewisser Höchstbetrag vorgesehen (Anlage A, Bereich B) der bei befristet Beschäftigten 85 Prozent beträgt. Die jährliche Gesamtsumme, die rückerstattet wird, beträgt für unbefristet Beschäftigte 2.600 Euro jährlich, für saisonal oder befristet Beschäftigte max. 2.210 Euro (= 85 Prozent) jährlich.
Sonderaktion 2024
Bereits in der letzten Ausgabe wurde die Sonderaktion des Gesundheitsfonds für 2024 erwähnt, die vorsieht, dass eine Zahnsteinentfernung bis zu maximal 100 Euro rückerstattet wird. Dies ist als Beitrag zur Vorsorge gedacht und gilt nur für Rechnungen, die im Jahr 2024 ausgestellt worden sind bzw. werden.
Anrecht auf Rückerstattung nur bei konventionierten Zahnarztpraxen oder beim öffentlichen Gesundheitsdienst!
Im Gegensatz zu anderen Leistungen im Gesundheitsbereich gilt für die Zahnbehandlungen folgendes: Es werden nur jene Rechnungen rückerstattet, die von einer der 145 konventionierten Zahnarztpraxen in Südtirol stammen. Die Liste der vertragsgebundenen Praxen findet man unter „Informationsbroschüren zum Downloaden“.
Ausnahmen
1. Es werden auch Rechnungen (Tickets) des öffentlichen Gesundheitsdienstes rückerstattet.
2. An eine nicht konventionierte Zahnarztpraxis kann man sich wenden, wenn auf Grund eines Unfalls Zahnelemente verletzt worden sind. Dabei ist das Protokoll der Ersten Hilfe mit Angabe der notwendigen Zahnbehandlung und ein ärztliches Zeugnis, ebenfalls mit Angabe der durchzuführenden Leistung, dem Antrag um Rückerstattung beizulegen.
Was zu tun ist
Eine Zahnarztpraxis aus der Liste wählen, Termin vereinbaren, dem Zahnarzt mitteilen, dass man bei my sanitour+ eingeschrieben ist, bzw. die Einschreibebestätigung vorlegen, die nach der Erstregistrierung auf der Internetseite des Fonds heruntergeladen werden kann, Rechnung bezahlen, auf der Internetseite www.mysanitour.it unter „Antrag stellen“ die Rechnung und die Zahlungsquittung hochladen und abschicken.
Warum muss dem Zahnarzt/der Zahnärztin mitgeteilt werden, dass man beim Gesundheitsfonds eingeschrieben ist?
Auf der Rechnung muss immer die Art der durchgeführten Leistung, der Betrag und der zugewiesene Kodex (z.B. Zahnsteinentfernung – B01) stehen. So kann der Rückerstattungsantrag problemlos bearbeitet werden kann.
Und wenn der Kodex für die durchgeführte Leistung auf der Rechnung nicht aufscheint?
In diesem Fall muss das zahnärztliche Datenblatt vom Zahnarzt mit Angabe des Kodex, dem bezahlten Betrag und der durchgeführten Leistung ausgefüllt werden.
Implantologie und Kieferorthopädie
Bei Implantologie und fixen Prothesen muss zusätzlich die Dokumentation vom Ende der Behandlung beigefügt werden und daher kann die Rückerstattung erst nach Beendigung der Behandlungen gestellt werden.
Bei Kieferorthopädie kann auch um die Rückerstattung von geleisteten Anzahlungen angesucht werden. Dafür ist die Erklärung des Zahnarztes über den Beginn der Behandlung beizulegen. Wird am Ende angesucht, ist die Erklärung über das Datum des Beginns und des Endes beizulegen.
Ulrike Egger, Gewerkschafterin des SGBCISL und Mitglied des Verwaltungsrates von My Sanitour+