Nachlese
Haushaltsgesetz 2021 Ges. 178/2020
Steuerguthaben für Berufsköche
Die Redaktion weist darauf hin, dass im Haushaltsgesetz 2021 auch ausdrücklich die Berufsköche (angestellt oder selbstständig) angeführt werden. Für genaue Detailinformationen wenden sie sich bitte an die Patronate, Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen.
Für Berufsköche (angestellt oder selbständig) in Hotels und Restaurants wird ein Steuerguthaben bis zu 40 Prozent der zwischen 01.01.2021 und 30.06.2021 angefallenen Spesen für den Kauf von
Das Guthaben wird über mod. F24 verrechnet und kann auch an andere Subjekte abgetreten werden.
Das Redaktionsteam
Dauerhaft verwendbaren Betriebsgütern
Teilnahme an Kursen zur beruflichen Weiterbildung
welche für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt werden, gewährt. Das Steuerguthaben steht auch zu, wenn die Tätigkeit nicht mit dem ATECO-Kodex 52.21.0 gemeldet wurde. Der Höchstbetrag des Steuerguthabgens beträgt 6.000 Euro pro Jahr für jedes der Jahre 2021 bis 2023.Das Guthaben wird über mod. F24 verrechnet und kann auch an andere Subjekte abgetreten werden.
Das Redaktionsteam