Aktuell
Letzte Chance, Sichern Sie sich noch einen platz

Küchenmeister Ausbildung

Wollten Sie schon immer Ihre Kochkünste auf das nächste Level bringen? Dann ist jetzt Ihre Gelegenheit gekommen! Es sind noch Restplätze für die Küchenmeisterausbildung in Südtirol verfügbar. Kursstart ist im Oktober.
Nutzen Sie diese einmalige Chance, um Ihre Leidenschaft für das Kochen in eine professionelle Karriere umzuwandeln. Unsere erstklassige Ausbildung bietet Ihnen das nötige Know-how und die praktische Erfahrung, um in der kulinarischen Welt erfolgreich zu sein.
Melden Sie sich jetzt an und werden Sie zum Küchenmeister von morgen!
Weitere Informationen unter 0471 41 69 93 oder per Mail an sabine.scherer@provinz.bz.it – Sichern Sie sich Ihren Platz.

Aktuell

Gesundheitsfonds my Sanitour+ für Beschäftigte im Tourismus in Südtirol

Was ist ein Gesundheitsfonds?
Der Gesundheitsfonds ist Teil des Kollektivvertrages und bietet interessante finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für die Beschäftigten an. Der Gesundheitsfonds ist im Wesentlichen eine Krankenversicherung, die Rückerstattungen von Ausgaben im Gesundheitsbereich vorsieht.
In Südtirol wurde 2021 my Sanitour+ in Zusammenarbeit mit dem gesamtstaatlichen Fonds FAST, dem Arbeitgeberverband HGV und den Gewerkschaften ASGB, AGB/CGIL, SGBCISL und SGK/UIL gegründet. Der lokale Partner für die Auszahlung der Leistungen ist MutualHelp.
Der Fonds finanziert sich ausschließlich über Beiträge der Betriebe, welche ihre Beschäftigten in den Fonds einschreiben. Die Beschäftigten können um die Rückerstattung verschiedener Ausgaben ansuchen.
Wer hat Anspruch?
Alle Beschäftigten, die in Südtirol im Sektor Tourismus arbeiten: Hotels, Restaurants, Bars, für die der Betrieb mindestens 3 Monatsbeiträge eingezahlt hat. Bei unbefristet Beschäftigten gilt eine Karenzzeit von 3 Monaten. D.h. Rechnungen können erst nach Ablauf der 3 Monate eingereicht werden. (Rechnungsdatum ab dem 4. Monat)
Befristet oder saisonal Beschäftigte, müssen im Kalenderjahr mindestens 3 gearbeitete Monate nachweisen und können Rechnungen für den Zeitraum 1.1. - 31.12. einreichen.
Wieviel beträgt die Rückerstattung?
Beispiel Ticket: Unbefristet Beschäftigte erhalten 100 Prozent, befristet oder saisonal Beschäftigte erhalten 85 Prozent des Betrages zurück.
Wie kann um die Rückerstattung angesucht werden?
Erstmals muss man sich auf der Internetseite www.mysanitour.it unter „Antrag stellen“ registrieren. Dann kann um die Erstattung angesucht werden, indem die Ausgabenbelege bzw. Rechnungen hochgeladen werden.
Welche Leistungen werden rückerstattet?
Der Gesundheitsfonds sieht die Rückerstattung in verschiedenen Bereichen vor:
fachärztliche Untersuchungen, Diagnostik und Laboruntersuchungen, Chirurgische Eingriffe, Onkologische Behandlungen;
Physiotherapie
Zahnheilkunde
Augenheilkunde
Prothesen und Hörgeräte
Schwangerschaft und Mutterschaft
In den nächsten Ausgaben werden die Leistungen der einzelnen Bereiche detailliert vorgestellt. Um das Angebot des Fonds am besten zu nutzen, ist es sinnvoll, vor Visiten oder Behandlungen die Geschäftsordnung (Liste aller Leistungen) auf der Internetseite von My Sanitour+ zu konsultieren.
Für 2024 gilt eine Sonderaktion im Bereich Zahnheilkunde
Für eine Zahnsteinentfernung besteht Anrecht auf die Rückerstattung bis max. 100 Euro der Kosten. Dies ist als Beitrag zur Vorsorge gedacht und gilt nur für Rechnungen, die im Jahr 2024 ausgestellt worden sind bzw. werden.
Dabei ist folgendes zu beachten: Es werden nur jene Rechnungen rückerstattet, die von einer der 145 konventionierten Zahnarztpraxen stammen.
Ulrike Egger, Gewerkschafterin des SGBCISL und Mitglied des Verwaltungsrates von My Sanitour+