1 Allgemeine Einleitung Sozialplan Meran

Aufgabenstellung

Um eine kontinuierliche Entwicklung der gemeindlichen Sozialdienste zu gewährleisten, ist es für die Gemeinde Meran wichtig und unverzichtbar, einen Sozialplan zu beschließen, der sowohl für die Gemeinde als auch für alle anderen AkteurInnen zur Orientierung dient. Der Umstand, dass auf Landesebene seit 2009 kein Sozialplan mehr verabschiedet wurde, macht die lokale Planung noch wichtiger, erschwert sie jedoch gleichzeitig. Die Aktualisierung des Sozialplans auf Gemeindeebene wurde mit dem Ziel angegangen, Konzepte zu entwickeln, die auf die besonderen Anforderungen der Stadt Meran und die spezifischen Kompetenzen der Stadtgemeinde eingehen. Als Schwerpunkte wurde folgende Bereiche ausgewählt: die Senioren-, Jugend- und Familienpolitik sowie der Bereich Migration-Integration-Zusammenleben als vielschichtiges und nur zum Teil neues Aufgabengebiet. Die Aufgabe der Gemeinde liegt einerseits darin, generell in der Stadtentwicklung günstige Entwicklungsmöglichkeiten für Jung und Alt zu schaffen, sodass sich alle StadtbewohnerInnen in Meran gut beheimatet fühlen. Dies betrifft die Kleinkinderbetreuung genauso wie die Kindergärten und das Schulangebot, aber auch die berufliche Entfaltung, die Einbindung in die Gemeinschaft und die Freizeitaktivitäten sowie die aktive Gestaltung und die Versorgung im Alter. In den genannten Bereichen nimmt die Stadtgemeinde selbst Dienste wahr oder gibt die Rahmenbedingungen für die Führung von Diensten vor bzw. ist an der Durchführung der Dienste und Maßnahmen als institutioneller Partner beteiligt. In Kooperation mit anderen öffentlichen und privaten TrägerInnen wirkt die Stadtgemeinde außerdem wesentlich dabei mit, bedarfsgerechte und qualitativ hochstehende soziale Dienstleistungen für die BürgerInnen zu verwirklichen und ist insofern Anlaufstelle für die verschiedenen Zielgruppen.
Den gesetzlichen Rahmen für die Neuauflage dieses Fachplans auf lokaler Ebene bildet die mit LG Nr. 13/1991 festgelegte Kompetenzaufteilung zwischen der Landesverwaltung und den Gemeinden bzw. den von diesen beauftragten Körperschaften. Die Landesverwaltung bestimmt die generelle Ausrichtung der Sozialpolitik, gewährleistet durch Transfers die Finanzierung der Einrichtungen und Dienstleistungen und nimmt Kontrollbefugnisse wahr. Mit der Dezentralisierung der Verwaltung der sozialen Dienste an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften wurden frühzeitig die Weichen in Richtung einer bevölkerungsnahen Versorgungspolitik gestellt, die auch im Gesundheitsbereich ihre Entsprechung findet. Diese Entscheidung erweist sich angesichts der Herausforderungen, die die Gesellschaft heute zu bewältigen hat, als weitblickend und stimmig.
Der Sozialplan der Stadtgemeinde dient als Orientierungsrahmen bei der Wahrnehmung der eigenen und übertragenen Aufgaben im Sozialbereich, der sowohl grundsätzlichen Werthaltungen und strategischen Ansätzen Ausdruck verleiht, als auch Maßnahmen benennt, die auf die konkreten Problemstellungen in Meran eingehen und den besonderen Anforderungen eines städtischen Einzugsgebietes gerecht werden.

1 Allgemeine Einleitung Sozialplan Meran

Vorgangsweise

Die Grundlage für den neuen Sozialplan bildete die Aktualisierung der Daten zur Bevölkerungsentwicklung gegenüber dem Stand von 2008. Dadurch konnten Konstanten in der Entwicklung der Zielgruppen der Sozialpolitik erfasst werden, aber auch Hinweise zu neuen Problemlagen. Zahlreiche Interviews mit Vertretungen der verschiedenen Institutionen und ExpertInnen erbrachten ein Gesamtbild der aktuellen sozialen Dienstleistungen und ermöglichten einen Einblick in die Verantwortung der Trägerstrukturen. Entsprechend der Vorgabe der Stadtgemeinde wurden die Bevölkerung und die sozialen Organisationen eingebunden: In Fokusgruppen zu den Schwerpunkten Jugend-, Familien- und Seniorenpolitik sowie zum umfassenden Thema Migration-Integration und Zusammenleben sammelte das Projektteam aus erster Hand Informationen zu den Bedarfslagen und eine Einschätzung zur Qualität und den Stärken, aber auch zu eventuellen Lücken und Unzulänglichkeiten in den Dienstleistungen. Dabei wurden zahlreiche Anregungen vorgebracht, wie die Betreuung der verschiedenen Zielgruppen und die sozialen Dienste verbessert werden können. Erfasst wurden sowohl Veränderungen in den Charakteristiken der Zielgruppen der Sozialpolitik und in der Nachfrage nach Diensten, als auch neue Entwicklungen im Angebot an Hilfestellungen, vor allem im Bereich der privaten DienstleisterInnen.
Festgehalten wurde jedoch auch, dass für die Bevölkerung in Meran eine breite Palette an sozialen Dienstleistungen zur Verfügung steht, die von Umfang und Qualität als zufriedenstellend betrachtet werden und deren Kontinuität zu gewährleisten ist. Die an den Fokusgruppen beteiligten Institutionen und Vertretungen der Zivilgesellschaft haben Stellungnahmen zum Entwurf zu den Zielsetzungen und Maßnahmen abgegeben. Als weitere Gelegenheit zur Mitsprache wurde seitens der Bevölkerung eine Bürgerversammlung Anfang September genutzt, in deren Rahmen der Entwurf des Sozialplans vorgestellt wurde. Die Steuerungsgruppe der Gemeinde hat die Erarbeitung des Sozialplans laufend begleitet und zur Definition der Zielsetzungen und zur Abstimmung der Maßnahmen auf die Zielgruppen beigetragen.
Im Zuge der Diskussionsphase haben Vertretungen der Institutionen und BürgerInnen Anregungen zu Themenbereichen eingebracht, die außerhalb des direkten Kompetenzbereiches der Stadtgemeinde liegen. Diese betreffen Schnittstellen zwischen der Stadtgemeinde, dem Sozialsprengel und dem Gesundheitswesen sowie Probleme der Kooperation, Planungs- und Kontrolltätigkeit. Die zahlreichen Vorschläge zu Fragen der Senioren- und Gesundheitspolitik und zum Bereich Migration-Integration-Zusammenleben wurden in einem eigenen Dokument zusammengefasst, das beim Amt für Sozialwesen aufliegt und den Entscheidungsträgern des Landes unterbreitet wird.
In dieser Neuauflage des Sozialplans werden außerhalb der genannten Schwerpunkte einige soziale Themenfelder nicht vertieft, wie die Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen und die Suchtproblematik, bei denen die formale TrägerInnenschaft nicht bei der Stadtgemeinde liegt, jedoch in den letzten Jahren landesweite Planungsinstrumente ausgearbeitet worden sind. Nicht berücksichtigt ist auch das Anliegen der Gleichstellung von Frauen und Männern, zu dem derzeit der neue Aktionsplan 2020-2024 ausgearbeitet wird. In den genannten Bereichen ist die Stadtgemeinde jedenfalls selbst als institutionelle Ansprechpartnerin, Projektpartnerin und Finanzierungsstelle aktiv und hat bereits 2019 eigene Diskussionsrunden einberufen, um mit den einzelnen Institutionen und Betroffenen den Handlungsbedarf abzuklären.