3 Bereichsübergreifende
Zielsetzungen und Maßnahmen

3 Bereichsübergreifende
Zielsetzungen und Maßnahmen

Politik und Verwaltung auf Gemeindeebene bestehen aus vielfach vernetzten Verantwortungsbereichen und Governancesystemen, in denen unterschiedliche Institutionen und Einrichtungen im Interesse der BürgerInnen zusammenwirken. Staatliche und landespolitische Weichenstellungen spielen genauso eine Rolle wie Unternehmen, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen sowie private Interessen der Bürgerschaft. Die Stadtgemeinde benötigt den Blick auf’s Ganze und auf die bereichsübergreifenden Schnittstellen, wenn sie daran geht, die Entwicklungsprogramme für die Zukunft zu definieren. Politik für Menschen zu machen bedeutet, deren unterschiedliche Bedarfslagen in den verschiedenen Lebensabschnitten in ein stimmiges Gesamtkonzept zu integrieren. Die Aufteilung der politischen Verantwortung in Sachgebiete in der Planung und hinsichtlich der Budgetierung entspricht einer funktionalen Logik, die dank bereichsübergreifender Ansätze und durch die Förderung von Synergien als System wahrgenommen wird, das Gemeinschaft begründet.
Der Sozialplan 2020-2022 nimmt schwerpunktmäßig die Anliegen von SeniorInnen, Jugendlichen und Familien in den Blick und widmet einen eigenen Abschnitt dem Thema Migration-Integration und Zusammenleben. In den bereichsübergreifenden Maßnahmen kommen allgemeine Planungsaspekte zur Sprache. Der partizipativen Stadtentwicklung und neuen Impulsen für die Gemeinschaftsentwicklung auf Stadtviertelebene ist hierbei eine Steuerungsfunktion zugedacht, um der sozialen Verantwortung mehr Gewicht zu verleihen und soziales Handeln zu fördern. Handlungsbedarf besteht auch, um konkrete Antworten auf das Grundbedürfnis Wohnen zu finden. Für die vielfältige Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsbezirk, sozialen Diensten und Stadtgemeinde ist eine strukturelle Rahmensetzung erforderlich, ebenso für die Umsetzung des Sozialplans. Entsprechend den Weichenstellungen der Gemeinde für die nachhaltige Mobilität sind Anregungen der BürgerInnen für die Verbesserung der Dienstleistungen angeführt.
Den Hintergrund für die Zielsetzungen und Maßnahmen bilden die insgesamt vielversprechenden Rahmenbedingungen für eine gedeihliche Entwicklung in wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Hinsicht. Die Zielsetzungen sind mit anderen Planungsinstrumenten in Einklang zu bringen, etwa mit dem Regierungsprogramm 2015-2020 sowie den jährlichen Programmen der einzelnen Verwaltungsbereiche der Stadtgemeinde, aber auch mit grundlegenden strategischen Interventionsplänen wie dem Bauleitplan und dem Masterplan. Im Folgenden werden zu den genannten Punkten die Zielsetzungen dargelegt und Maßnahmen formuliert:
Koordinations- und Planungsinstrumente
Partizipative Stadtentwicklung
Gemeinschaftsentwicklung auf Stadtviertelebene
Grundbedürfnis Wohnen
Nachhaltige Mobilität

3 Bereichsübergreifende
Zielsetzungen und Maßnahmen

3.1 Koordinations- und Planungsinstrumente


3.1.1 Maßnahme: Steuerung der Umsetzung des Sozialplans und Koordination mit anderen Planungsinstrumenten


Kontext, Ziel
Verschiedene technische und politische Dokumente, vom Masterplan über den Bauleitplan und den Verkehrsplan bis zum Programm 2015-2020 des Gemeindeausschusses, setzen mit jeweils unterschiedlichem zeitlichem Horizont den Rahmen für die Stadtentwicklung. Der Masterplan erfasst die Perspektiven der Stadtgemeinde in Bezug auf die urbanistischen Weichenstellungen und die Entwicklung der verschiedenen Wirtschaftssektoren. Der Verkehrsplan konkretisiert die strategischen Entscheidungen zur Mobilität. Der Sozialplan dient als Orientierungsinstrument für die soziale Entwicklung und Förderung ganz unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen sowie für die Ausrichtung der entsprechenden sozialen Dienstleistungen. Die Umsetzung seiner Zielsetzungen und Maßnahmen bedarf einer bereichsübergreifenden Zusammenarbeit der verschiedenen Politikfelder. Hierfür sind die verschiedenen Steuerungsinstrumente in ein Gesamtkonzept zu integrieren. Durch abgestimmte Weichenstellungen können die grundsätzlichen gesellschaftlichen Werthaltungen, die in der Sozialpolitik der Gemeinde zum Ausdruck kommen, zum Wohle der gesamten Bevölkerung umgesetzt werden.
Maßnahme
Der Ausschuss setzt eine abteilungsübergreifende Steuerungsgruppe ein, die die Umsetzung des Sozialplans begleitet. Dabei werden die in der derzeit operativen Steuerungsgruppe einbezogenen externen AkteurInnen auf lokaler Ebene berücksichtigt. Die Steuerungsgruppe erstellt einen Umsetzungsplan, der die erforderlichen bereichsübergreifenden Weichenstellungen auf politischer und Verwaltungsebene und die vorgesehenen spezifischen sozialpolitischen Maßnahmen erfasst und in ein Ablaufschema einfügt. Dabei sind auch prozessbegleitende Evaluationsschritte vorzusehen sowie eine Evaluierung nach Abschluss des Planungszeitraums im Jahr 2023.
Begründung
Die Vielfältigkeit der sozialen Anliegen und deren Vernetzung mit zahlreichen anderen Verantwortungsbereichen der Stadtverwaltung sowie anderer Institutionen und Einrichtungen erfordern ein laufendes Monitoring zum Umsetzungsstand der Maßnahmen und zur Entwicklung der Lebensqualität sowie eine Evaluierung.
Zuständigkeit
Ausschuss und Direktorium.
Zeitrahmen
Fortlaufend.
Ressourcen
Bei den Vorarbeiten für die Einsetzung der Steuerungsgruppe und die Erstellung des Umsetzungsplans für den Sozialplan stützt sich die Gemeinde auf interne Ressourcen der verschiedenen Abteilungen.
Bei Bedarf können externe Ressourcen eingesetzt werden.
Schätzung des Finanzaufwands
Für ev. anfallende externe Beauftragungen werden Mittel vorgesehen.
Indikatoren für die Umsetzung
Erstellung des Umsetzungsplans innerhalb Juni 2020.
Festlegung von Etappenzielen in der Umsetzung des Sozialplans.
3.1.2 Maßnahme: Jährliche Stakeholderkonferenz zur Stadtentwicklung


Kontext, Ziel
Die Einbeziehung der verschiedenen gesellschaftlichen Interessengruppen in die strategischen Entscheidungen zur Stadtentwicklung ist bereits eine gängige Praxis pragmatischer Politik in der Stadtgemeinde Meran, die vor allem anlassbezogen zum Tragen kommt. Der partizipative Ansatz zu den strategischen Entscheidungen zur Stadtentwicklung ist durch entsprechende grundsätzliche Weichenstellungen im Art. 4 des Gemeindestatuts abgesichert. Die Einbeziehung der verschiedenen sozialen AkteurInnen bei strategischen Weichenstellungen zur Stadtentwicklung erhält einen formalen Rahmen, der der Methode eine strukturelle Beständigkeit gibt.
Maßnahme
Zur Sicherstellung eines regelmäßigen Informationsaustausches der Gemeindeverwaltung mit den beteiligten Institutionen und den verschiedenen sozialen Interessengruppen wird eine jährliche Konferenz eingerichtet, auf der ressortübergreifend die Anliegen des Sozial- und Gesundheitssektors zu den Bereichen SeniorInnen, Jugend und Familie sowie zum Thema Migration-Integration und Zusammenleben mit all ihren Facetten überprüft und gemeinsam weitere Schritte zur Verbesserung der Dienstleistungen und der Lebensqualität vereinbart werden.
Begründung
Die Vielfältigkeit der sozialen Anliegen und deren Vernetzung mit zahlreichen anderen Verantwortungsbereichen der Stadtverwaltung sowie anderer Institutionen und Einrichtungen erfordert ein laufendes Monitoring zum Umsetzungsstand der Maßnahmen und zur Entwicklung der Lebensqualität. Diese Maßnahme kann nach ein paar Jahren als ständige jährliche Stakeholderkonferenz eingeführt werden.
Zuständigkeit
Gemeindeverwaltung.
Zeitrahmen
2020 bis 2021 (ev. später weiterführbar).
Ressourcen
Bei der Umsetzung der Maßnahme stützt sich die Gemeinde auf interne Ressourcen der verschiedenen Abteilungen und die unentgeltliche Mitwirkung der SozialpartnerInnen und gesellschaftlichen AkteurInnen.
Schätzung des Finanzbedarfs
Für diese Maßnahme entstehen der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten.
Indikatoren für die Umsetzung
Definition des Rahmens und der TeilnehmerInnen der Konferenz.
Durchführung im Frühling 2020.
3.1.3 Maßnahme: Social targeting in der Stadtentwicklungsplanung
Kontext, Ziel
In der Stadtentwicklungsplanung geht es um die Ermittlung von erfolgreichen Perspektiven und die Abwägung verschiedener Interessen. Die wirtschaftspolitischen Ziele sind mit den ökologischen und den sozialen Anforderungen für eine nachhaltige Zukunft abzugleichen. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen zu beachten, die die politischen Entscheidungen auf die Lebenschancen und die Lebensqualität der BürgerInnen entfalten.
Maßnahme
Der Ausschuss überprüft bei den strategischen Weichenstellungen zur Entwicklung der Stadt in den verschiedenen Politikfeldern jeweils die Auswirkungen auf die verschiedenen Bevölkerungsgruppen (Kinder, Jugend, Erwachsene, ältere Menschen, benachteiligte Kategorien) und die Familien in ihren vielfältigen Gestaltungsformen und kulturellen Prägungen.
Begründung
Durch das Social Targeting werden abteilungsübergreifend der soziale Nutzen und die soziale Tragfähigkeit von Stadtentwicklungsplänen und -maßnahmen überprüft. Diese Aspekte kommen bei einer rein sektoralen bzw. funktionalen Betrachtungsweise nicht ausreichend zur Geltung.
Zuständigkeit
Ausschuss und beauftragte Ämter.
Zeitrahmen
Fortlaufend.
Ressourcen
Bei der Umsetzung der Maßnahme stützt sich die Gemeinde auf interne Ressourcen der verschiedenen Abteilungen.
Schätzung des Finanzbedarfs
Für diese Maßnahme entstehen der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten.
Indikatoren für die Umsetzung
Periodische abteilungsübergreifende Treffen.
Verbesserte Planungsgrundlagen aus der Sicht der Gemeinwesenentwicklung.
3.1.4 Maßnahme: Einrichtung einer bereichsübergreifenden Planungsleitstelle zur Verbesserung der Kooperation zwischen Gesundheitsbezirk, sozialen Diensten und Stadtgemeinde Meran
Kontext, Ziel
Die Fokussierung der administrativen Tätigkeit der verschiedenen Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitsbereich auf eng gefasste Zuständigkeitsbereiche und die Kostenoptimierung bewirken eine Dynamik der Abgrenzung zwischen Institutionen. Für deren erfolgreiches Wirken ist jedoch nicht nur die Erfüllung der jeweils spezifischen Aufgabenstellungen erforderlich, sondern auch deren synergetisches Zusammenwirken. Dies trifft insbesondere auf das Krankenhaus Meran und den Sozialsprengel Meran zu. Die Kooperation benötigt eine strukturelle Grundlage, um in der alltäglichen Praxis wirksamer zum Tragen zu kommen. In der Provinz Trient ist mit LG Nr. 16 vom 16.11.2017 eine bereichsübergreifende Struktur mit der Bezeichnung „Spazio Argento“ eingerichtet worden, die Koordinationsaufgaben zur Sicherstellung der soziosanitären und der Sozialfürsorgeleistungen wahrnehmen wird.
Maßnahme
In Absprache mit der Bezirksgemeinschaft und dem Gesundheitsbezirk wird eine Planungsleitstelle eingerichtet, die die Aufgabe hat, die bereichsübergreifende Planung der Dienstleistungen und der Entwicklung der Versorgungsstrukturen im Bereich des Gesundheitsbezirks Meran, insbesondere des Krankenhauses Meran, und der Dienstleistungen der Sozialsprengel und der Gemeinde sicherzustellen und Maßnahmen für die Optimierung der Zusammenarbeit auszuarbeiten. Dies betrifft sowohl kurzfristige Verbesserungen, die aus Sicht der PatientInnen bzw. der KundInnen angebracht sind, als auch mittelfristige Leitlinien, die eine angemessene Betreuung insbesondere der SeniorInnen, aber auch anderer Zielgruppen mit besonderen Bedarfslagen sicherstellen.
Begründung
Klare Regeln für die Kooperation zwischen den Gesundheitsdiensten und den Sozialdiensten sorgen dafür, dass die Bedürfnisse der Betroffenen gebührend Beachtung finden. Die Abklärung der jeweiligen Zuständigkeiten und der Finanzierungsverantwortung gewährleistet eine optimale Verantwortungsübernahme durch die nachgereihte Stelle.
Zuständigkeit
Amt für Sozialwesen in Kooperation mit dem Gesundheitsbezirk Meran und der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt.
Zeitrahmen
2020.
Ressourcen
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch interne Ressourcen der Abteilung V und der involvierten Einrichtungen.
Schätzung des Finanzbedarfs
Für diese Maßnahme entstehen der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten.
Indikatoren für die Umsetzung
Abklärung bereichsübergreifender Fragestellungen.
Vereinbarungen zur Verbesserung der Kooperation und der Qualität der Dienstleistungen.
Zusätzliche Kooperationsprotokolle für bestimmte Zielgruppen von PatientInnen bzw. betreuungsbedürftigen Personen.
3.1.5 Maßnahme: Einrichtung eines runden Tisches zu den Anliegen von Menschen mit Behinderung
Kontext, Ziel
In Meran besteht seit längerem die Idee, ähnlich wie in Brixen, einen runden Tisch zwischen den Institutionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen einzurichten, der sich mit den Anliegen von Menschen mit Behinderung befasst.
Maßnahme
Die Stadtgemeinde richtet einen runden Tisch zwischen den öffentlichen Institutionen und den zivilgesellschaftlichen Organisationen auf lokaler Ebene ein, der die Aufgabe hat, sich mit den Rahmenbedingungen für die Entfaltung von Menschen mit Behinderung in Meran auseinanderzusetzen und dazu Anregungen einzubringen.
Begründung
Der regelmäßige Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behörden und sozialen Organisationen trägt zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung bei.
Zuständigkeit
Amt für Sozialwesen.
Zeitrahmen
2020.
Ressourcen
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch interne Ressourcen der Abteilung V und der involvierten Einrichtungen.
Schätzung des Finanzaufwandes
Für diese Maßnahme entstehen der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten.
Indikatoren für die Umsetzung
Zumindest ein jährliches Treffen.
Konkrete Anregungen zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung.
Umsetzung der entsprechenden Vorschläge.