Gut und g’sund mit Dr. Michael Kob

Linsenhackbraten mit Ofenkartoffeln

Ein Rezept für winterliche Feierlichkeiten und besondere Tage.
Dr. Michael Kob, Diätologe
Das Rezept ist vegan, vegetarisch, laktose-, cholesterin- und sojafrei. Falls Toastbrot und Mehl bzw. Semmelbrösel durch glutenfreie Varianten ersetzt werden, kann der Hackbraten auch ohne Gluten hergestellt werden. Linsen sind wertvolle Eiweiß-, Eisen- und Ballaststofflieferanten. Leinsamengel ist ein pflanzlicher Ei-Ersatz und außerdem eine gute Quelle für gesundheitsfördernde Omega-3-Fette.
Zutaten für 4 Personen:
Linsenhackbraten:
250 g getrocknete Linsen
2 Karotten
1 mittelgroße Zwiebel
500 ml verdünnte Gemüsebrühe
2 EL Tomatenmark
5-6 Scheiben Toastbrot oder anderes weiches Brot
ca. 50 g Mehl oder Semmelbrösel
1 TL Salz
2 EL Olivenöl
Leinsamengel:
2 EL frisch gemahlene Leinsamen
4-5 EL Wasser
Ofenkartoffel:
8 mittelgroße Kartoffeln (ca. 800-1000g)
2 EL Olivenöl
Rosmarin, Salz, Pfeffer, Knoblauchpulver
Dauer:
Kochzeit für Linsen: 30-60 Minuten,
Vorgarzeit der Kartoffeln: 3-6 Minuten,
Vorbereitung der Hackbratenmasse und der Kartoffel ca. 15 Minuten,
Ruhezeit für die Hackbratenmasse ca. 10 Minuten.
Backdauer ca. 40 Minuten.
Zubereitung:
1.
Kartoffel gut waschen, abbürsten und der Länge nach in Viertel (bei größeren Kartoffeln evtl. in dicke Streifen) schneiden.
2.
In der Mikrowelle für ca. 6 Minuten bei 750 Watt bzw. in kochendem Wasser für etwa 3 Minuten vorgaren.
3.
Abtrocknen und Abkühlen lassen. In einer Schüssel mit dem Olivenöl, Salz, Pfeffer und etwas Knoblauchgranulat vermischen.
4.
Linsen mit kaltem Wasser abspülen. Karotten schälen (aber intakt lassen), Zwiebel schälen und vierteln und zusammen mit den Linsen und der Karotte in der Gemüsebrühe aufkochen.
5.
Zugedeckt bei kleiner Flamme köcheln lassen, bis die Linsen gar sind (je nach Linsenart 30-60 Minuten).
6.
Wasser abgießen und Masse abkühlen lassen. Karotten beiseite stellen.
7.
Für das Leinsamengel die Leinsamen mit einer Gewürz- bzw. Kaffeemühle oder einem Mörser fein mahlen, mit dem Wasser vermengen und für einige Minuten quellen lassen.
8.
Mit einem Stabmixer etwa die Hälfte der Linsenmasse und Zwiebel pürieren. Anschließend mit den nicht pürierten Linsen mischen.
9.
Toastbrotscheiben in kleine Würfel schneiden und mit der Masse gut verkneten.
10.
Leinsamengel, Tomatenmark und Salz dazugeben und gut verrühren. Unter ständigem Kneten nach und nach Mehl oder Semmelbrösel dazugeben, bis die Masse eine etwas festere, aber immer noch gut formbare Konsistenz erhält. Für etwa 10 Minuten stehen lassen.
11.
Ein Backblech mit Backpapier auslegen und ca. die Hälfte der Masse in einer länglichen Form ausstreichen.
12.
Karotten der Länge nach in den Teig drücken und mit der restlichen Masse bedecken.
13.
Mit angefeuchteten Händen alles gut zu einer kompakten Hackbratenform zusammendrücken.
14.
Die Oberfläche mit Olivenöl mithilfe eines Pinsels einölen. Kartoffelscheiben auf dem restlichen Backblech verteilen.
15.
In einem auf 185°C (Umluft) vorgeheizten Backofen für 30-40 Minuten (Umluft) backen lassen, evtl. die letzten 5 Minuten die Grillfunktion verwenden.
16.
Linsenbraten in Scheiben schneiden und zusammen mit den Ofenkartoffeln servieren.
Schmeckt auch aufgewärmt am nächsten Tag noch sehr gut.
Guten Appetit!
Linsen
Linsen sind leichter verdaulich als Erbsen oder Bohnen und haben einen hohen Eiweißanteil von 25 bis 30% in der Trockenmasse, wodurch sie besonders bei zeitweiligem Fasten oder dauerhaft vegetarischer oder veganer Ernährung ein wertvolles und zugleich preiswertes Nahrungsmittel darstellen.
Da sie kleiner sind als andere Hülsenfrüchte, brauchen sie auch weniger Einweich- und Kochzeit.
Besonders in der italienischen Tradition gilt die Linse als Symbol für Reichtum und Wohlstand, weil ihre Form an jene von Geldstücken erinnert. Aus diesem Grund wird in Italien in der Silvesternacht ein Linsengericht gegessen.
In der hebräischen Kultur werden Linsen hingegen zusammen mit Eiern bei Begräbnissen serviert, da ihre runde Form den Zyklus des Lebens symbolisiert.

Patronat

Jeder hat Anrecht auf Pflegegeld

Vier Pflegestufen – Zuschüsse für Pflege- und Sozialleistungen
Unsere Gesellschaft wird immer älter und damit verbunden steigt die Anzahl der Personen, die tägliche Hilfeleistungen von Familienangehörigen oder Dritten in Anspruch nehmen müssen. Aber auch kranke Kinder oder Behinderte benötigen tägliche Unterstützung. In jeder zweiten oder dritten Familie in Südtirol gibt es einen Pflegefall. Es gibt insgesamt 11.799 Leistungsempfänger in Südtirol und weitere 4.200 Empfänger in Seniorenwohnheimen.
Anny Obergasser
Jeden Tag wenden sich Südtiroler an eine der Anlaufstellen des Patronats Inca wegen Antragstellung auf Pflegegeld. Laut den Unterlagen des zuständigen Amts, der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung, ASWE, hat das Land im Jahr 2016 etwas mehr als 202 Mio. Euro an Pflegegeld ausgezahlt, weitere 89.746.000 Euro gingen direkt an die Seniorenwohnheime.
Das Land Südtirol hat bereits 2007 ein entsprechendes Gesetz erlassen, mit dem das Pflegegeld für die Familien institutionalisiert wurde, Gesetz Nr. 9 vom 12. Oktober 2007. Mit dem Beschluss der Landesregierung Nr. 73 vom 28. Januar 2014 wurden die Kriterien zur Anerkennung von Pflegebedürftigkeit, zur Auszahlung des Pflegegelds und zur Verwaltung des Pflegefonds auf den neuesten Stand gebracht.
Das Pflegegeld, erklärt Anny Obergasser, Direktorin des Patronat Inca der CGIL/ AGB, wird unabhängig von Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person ausbezahlt und dient der Bezahlung von Betreuungs- und Pflegeleistungen, der Deckung der Kosten für die soziale Absicherung pflegender Angehöriger, der Verwirklichung von Maßnahmen für ein selbständiges Leben sowie zur Kostenbeteiligung bei akkreditierten Hauspflegediensten und Aufenthalten in teilstationären oder stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen. wie z. B. Altersheimen.
Die pflegebedürftigen Personen sind eingeteilt in vier Pflegestufen, die nach dem monatlichen Hilfsbedarf in Stunden berechnet werden. Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt.
Pflegestufe 1
mehr als 60 – 120 Stunden | 558,50 €
Pflegestufe 2
mehr als 120 – 180 Stunden | 900,00 €
Pflegestufe 3
mehr als 180 – 240 Stunden | 1.350,00 €
Pflegestufe 4
mehr als 240 Stunden | 1.800,00 €
Der Antrag auf Pflegegeld kann direkt bei der Agentur ASWE gestellt werden oder auch beim Patronat Inca oder allen anderen Patronaten. Anrecht auf Pflegegeld haben alle Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Südtirol ansässig sind, bzw. Personen, die 15 Jahre und davon das gesamte Jahr vor der Antragstellung in Südtirol ansässig waren. Bei pflegebedürftigen kranken oder behinderten Kindern wird die Pflegestufe im Vergleich zu gleichaltrigen gesunden Kindern festgestellt.
Es muss ein ärztliches Attest über eine pflegerelevante Diagnose aufgrund von Krankheit oder Behinderung vorgelegt werden, das die Funktionseinschränkung der antragstellenden Person bescheinigt. Nach der Antragstellung erhält die pflegebedürftige Person einen Hausbesuch von einem Pflegeteam des zuständigen Gesundheitssprengels, das den bedarf an Pflegeminuten kalkuliert und auch den effektiven Bedarf an Pflege. Pflege muss dabei nicht unbedingt heißen, dass jemand der bedürftigen Person konkrete Hilfeleistungen beim Anziehen, Waschen oder Essen leistet. Zur Pflegebedürftigkeit zählt auch die Tatsache, dass die betroffene Person allein nicht mehr das Haus verlassen kann oder aber sozialen Kontakt und Ansprache braucht, oder aber nicht mehr in der Lage ist, sich den Haushalt alleine zu führen (unter Beschlüsse der Landesregierung, 2014, Beschluss vom 28. Januar 2014, Nr. 73 sind die Kriterien im Einzelnen aufgeführt).
Kontrollen werden nur durchgeführt, wenn der Pflegebedarf wechselt. Wird der Antrag auf Pflegegeld abgewiesen, kann nach Ablauf von zwölf Monaten ein neuer Antrag gestellt werden.
Wird Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit (Terminalpatienten) gestellt, entfällt die Pflegeeinstufung durch das Pflegeteam, es reicht die Vorlage des ärztlichen Attests. Diese Personen werden automatisch und für sechs Monate in Pflegestufe 3 eingestuft. Sollte eine Verlängerung notwendig sein, erhebt das Pflegeteam des Sprengels nach sechs Monaten den tatsächlichen Pflegebedarf.
Anny Obergasser: „Das Pflegegeld wird nicht immer nur für konkrete Pflegeleistungen ausgezahlt. Es kann auch in Form von sogenannten Pflegegutscheinen ausgezahlt werden, die in einem Monat aufgebraucht werden müssen, z. B. für Hilfeleistungen.“ Nicht genutzte Pflegegutscheine verfallen am Monatsende.
Im Fall von pflegenden Familienangehörigen, in den meisten Fällen handelt es sich um Frauen, kann das Pflegegeld auch genutzt werden, um eventuelle fehlende Rentenbeiträge zu zahlen und zwar bis zu einer Summe von 8.000 Euro im Jahr.
„Voraussetzung hierfür ist mindestens die Pflegestufe zwei“, erklärt die Direktorin des Patronats Inca, „und es muss sich natürlich um Personen handeln, die bereits Rentenbeiträge eingezahlt und die das 104 Gesetz (Freistellung von der Arbeit) schon ausgenutzt haben.“