CAAF
Steuern: Die Neuheiten beim Modell 730/2018
Sparen und Fehler vermeiden mit dem CAAF Steuerdienst | 26 Büros in Südtirol
Ob wir wollen oder nicht, jeder von uns muss eine Einkommenserklärung machen und Steuern zahlen. Jedes Jahr gibt es Neuheiten, über die man informiert sein muss, will man keine Fehler machen und Vergünstigungen ausnutzen. Und diese Aufgabe ist für Nicht-Experten alles andere als einfach!
Der Steuerdienst CAAF bietet den Bürgern wertvollen Beistand im Umgang mit der Öffentlichen Verwaltung. Er erleichtert die Erfüllung der Pflichten hinsichtlich Steuern und die Inanspruchnahme aller zustehenden Begünstigungen in diesem Bereich. Bevor es an Details geht, wird Marco Pirolo, Geschäftsführer des Steuerdienstes CAAF, in diesem ersten Artikel der neuen Serie die wichtigsten Neuheiten der Einkommenserklärung 2018 erläutern, angefangen beim Einreichtermin, der für alle auf den 23. Juli festgelegt wurde. Dieser Termin gilt sowohl für die telematische Übermittlung einer selbst ausgefüllten Einkommenserklärung, als auch für die vom Steuerdienst ausgearbeiteten Erklärungen. Wer die Erklärung innerhalb des 7. Julis einreicht, erhält die Steuerrückvergütung bereits mit der Gehaltsauszahlung des Monats Juli.
Wer sich bereits in den vergangenen Jahren an den Steuerdienst CAAF gewandt hat, wird ab 27. März ein Einladungsschreiben erhalten, welches auch bereits einen (nach Bedarf abänderbaren) Termin für die Ausarbeitung des Mod. 730 enthält. Alle anderen können telefonisch einen Termin vereinbaren. Für Mitglieder des AGB/CGIL kostet die Ausarbeitung 30,00 € für Nicht-Mitglieder 70,00 €. „Die Erklärung wird sofort im Beisein des Kunden ausgearbeitet, der unser Büro mit der fertig ausgefüllten Erklärung verlässt.“ erklärt Pirolo.
Einkommen aus Grundbesitz:
Berufsmäßige landwirtschaftliche Unternehmer, die für die Jahre 2017, 2018 und 2019 beim Sozialfürsorge- und Sozialvorsorgeinstitut für die Landwirtschaft (INPS) eingetragen sind, wird das Einkommen aus Grundbesitz und jenes aus Landwirtschaft bei der Berechnung der Steuergrundlage für das Einkommen von natürlichen Personen nicht berücksichtigt.
Kurzzeitige Vermietung:
Ab 1. Juni 2017 müssen auch kurzzeitige, wochenweise Vermietungen, die durch Agenturen (auch online) zustande gekommen sind, bei der Einkommenserklärung angegeben werden. Diese Einkommen unterliegen einem Steuereinbehalt von 21%. Bisher waren diese Einkommen nicht erklärungspflichtig.
Rentenquoten für Hinterbliebene, die an Waisenkinder ausbezahlt werden:
Das Haushaltsgesetz 2017 sieht vor, dass auch Rentenquoten für Hinterbliebene, die an Waisenkinder ausbezahlt werden, und zwar für den Teil über 1.000 € bei der Berechnung des besteuerbaren Einkommens für die IRPEF- Steuer berücksichtigt werden.
Ecobonus für Gebäudesanierung:
Für die zwischen 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 getätigten Ausgaben für die energetische Sanierung von gemeinsamen Kondominiumsteilen gibt es einen Steuerabzug von 70%, und zwar bei Eingriffen, die über 25% der Brutto-Außenfläche betreffen. Der Steuerabzug wird auf 75% erhöht, wenn die energetische Sanierung den im MISE-Dekret vom 26. Juni 2015 vorgesehenen durchschnittlichen Standard entspricht.
Ausgaben im Bildungsbereich:
Für das Steuerjahr 2017 wurde der abziehbare Betrag für Ausgaben im Bildungsbereich (Einschreibegebühren und auch Mensa) auf 717 € pro Schüler erhöht. Dies gilt für Kindergärten sowie staatliche Grund- und Mittelschulen.
Mietkosten von Universitätsstudenten:
Für die Steuerjahre 2017 und 2018 können die Mietkosten von Universitätsstudenten von der Steuer abgezogen werden, auch wenn die Universität sich in derselben Provinz wie der Wohnsitz befindet. Für Studenten, deren Wohnsitz sich in Berggebieten oder abgelegenen Gebieten befindet, wurde dabei die Mindestdistanz zwischen Wohnsitz und Universität von 100 km auf 50 km gesenkt (Haushaltsgesetz 2018).
Ausgaben im Gesundheitsbereich:
Für die Steuerjahre 2017 und 2018 wurde die Möglichkeit eingeführt, die Ausgaben für den Kauf von ärztlich empfohlenen Lebensmitteln (enthalten in der Sektion A1 des Nationalen Registers, Ges. Dekret 148/2017) von der Steuer abzuziehen.
Für jede ausgearbeitete Einkommenserklärung spendet der Steuerdienst CAAF 50 Cent für Solidaritätsprojekte und bittet die Kunden, dasselbe zu tun. 2017 konnten 75.000 Euro in den Bau von 24 Brunnen in Wambo, Kenya investiert werden. Insgesamt hat der CAAF des Nordostens Italiens in den letzten zehn Jahren über drei Mio. Euro für Solidaritätsprojekte gespendet.
Wer sich bereits in den vergangenen Jahren an den Steuerdienst CAAF gewandt hat, wird ab 27. März ein Einladungsschreiben erhalten, welches auch bereits einen (nach Bedarf abänderbaren) Termin für die Ausarbeitung des Mod. 730 enthält. Alle anderen können telefonisch einen Termin vereinbaren. Für Mitglieder des AGB/CGIL kostet die Ausarbeitung 30,00 € für Nicht-Mitglieder 70,00 €. „Die Erklärung wird sofort im Beisein des Kunden ausgearbeitet, der unser Büro mit der fertig ausgefüllten Erklärung verlässt.“ erklärt Pirolo.
Rückwirkendes Zusatzmodell 730:
Es handelt sich hier um eine interessante Neuheit, erklärt Marco Pirolo. Sie bietet die Möglichkeit, Ausgaben wie z.B. Zahnarztspesen oder Computerkauf, die in den letzten fünf Jahren getätigt wurden, aber bisher nicht in ein 730 Modell aufgenommen wurden, durch ein rückwirkendes Zusatzmodell 730 nachträglich von der Steuer abzuschreiben. Dieses Modell muss innerhalb 31. Dezember des fünften Jahres nach Rechnungsausstellung eingereicht werden.
Einkommen aus Grundbesitz:
Kurzzeitige Vermietung:
Rentenquoten für Hinterbliebene, die an Waisenkinder ausbezahlt werden:
Ecobonus für Gebäudesanierung:
Ausgaben im Bildungsbereich:
Mietkosten von Universitätsstudenten:
Ausgaben im Gesundheitsbereich:
Für jede ausgearbeitete Einkommenserklärung spendet der Steuerdienst CAAF 50 Cent für Solidaritätsprojekte und bittet die Kunden, dasselbe zu tun. 2017 konnten 75.000 Euro in den Bau von 24 Brunnen in Wambo, Kenya investiert werden. Insgesamt hat der CAAF des Nordostens Italiens in den letzten zehn Jahren über drei Mio. Euro für Solidaritätsprojekte gespendet.
Autorisierter Steuerdienst CAAF
EEVE
Modell 730
Modell UNICO
IMU
Isee
Red
Hausangestellte/ Pflegehilfen
Erbschaften
Beratung für Mehrwertsteuerpflichtige (Mwst.-Nummer)
Kontrolle der Mitteilungen und Steuerbescheide der Steuerämter
Sitze und Öffnungszeiten: siehe www.cgil-agb.it/it/documenti/send/10-caaf/182-caaf-orari-settembre-2017-ok
Marco Pirolo, Geschäftsführer des Steuerdienstes CAAF des AGB/CGIL
Marco Pirolo arbeitet seit dem Jahr 2000 für den Steuerdienst CAAF des AGB/CGIL. Anfänglich als Verantwortlicher für den Steuerbereich und das Personal angestellt, ist Marco Pirolo seit 2008 Geschäftsführer des Steuerdienstes. Ab dem Jahr 2000 wurden alle Dienste neu organisiert und ausgeweitet. Heute arbeiten 27 Personen dauerhaft im Team des Steuerdienstes.
“Das Thema Steuern hat mich seit jeher interessiert, ebenso die Möglichkeit, unser Fachwissen einem breiten Publikum zur Verfügung zu stellen.“ erklärt Marco Pirolo. Im letzten Jahr hat der Steuerdienst CAAF des AGB/CGIL, der ISO9001:2015 zertifiziert ist, 32.000 Modelle 730 und über 2.000 Modelle Redditi PF (ex Unico) ausgearbeitet.
“Das Thema Steuern hat mich seit jeher interessiert, ebenso die Möglichkeit, unser Fachwissen einem breiten Publikum zur Verfügung zu stellen.“ erklärt Marco Pirolo. Im letzten Jahr hat der Steuerdienst CAAF des AGB/CGIL, der ISO9001:2015 zertifiziert ist, 32.000 Modelle 730 und über 2.000 Modelle Redditi PF (ex Unico) ausgearbeitet.
Im Dezember 2016 haben wir eine neue Rubrik begonnen: „Patronat INCA“ und haben in vier Ausgaben nützliche Informationen des CGIL-AGB-Patronats zu den Themen Invaliditätsrente, Gesetz 104, Freistellung, Beistand und Schutz im Verwaltungsbereich und anderen Aspekten des Renten und Gesundheitssystems gegeben. In den nächsten Ausgaben hingegen geht es um das Thema Steuern und Steuerbegünstigungen. Auch in dieser komplexen Materie bietet der AGB/CGIL den Betroffenen (und natürlich allen Bürgern) über den Dienst CAAF Beistand und Schutz. Der Steuerdienst CAAF ist mit 26 Sitzen in ganz Südtirol vertreten. Unsere Bezugsperson ist der Geschäftsführer des Steuerdienstes CAAF, Marco Pirolo.
nd