Wir über uns

Für die Krebshilfe war es ein positives Jahr

Ida Schacher, Präsidentin
Liebe Leserinnen und Leser,
schon wieder geht ein Jahr zu Ende und mit dem Jahresende und dem Winter kommt die Kälte, die Tage sind kürzer und wir verbringen mehr Zeit zuhause. Aber der Winter bringt auch Schnee und lädt ein zum Spazierengehen in der bezaubernden Winterlandschaft. Er bringt die Familie näher zueinander und lässt uns das schönste Familienfest feiern: Weihnachten. Im Winter kommt alles zur Ruhe, auch die Natur, um Kraft zu sammeln für das Frühjahr. Und dieses Bild möchte ich allen Betroffenen mitgeben. Alles hat zwei Seiten. Auch wenn es dunkel wird, wenn ihr um Euch herum Kälte verspürt, verliert nie das Vertrauen darauf, dass das Licht und die Wärme wiederkommen. Manchmal braucht es das Dunkel, um das Licht besser wahrzunehmen zu können. In der Not erkennt man, wer zu einem steht und erlebt dabei viele positive Überraschungen, und auch einige negative. Wie viele Betroffene haben mir erzählt, dass sich ihr Leben nach der Krankheit zum Besseren geändert hat. Weil sie bewusster leben. Weil sie mehr auf ihre Bedürfnisse achten. Weil sie gelernt haben, die kleinen, schönen Dinge des Alltags zu schätzen, die man in der täglichen Hektik gerne übersieht. Weil sie erkannt haben, was wirklich zählt im Leben.
Für die Krebshilfe war es ein positives Jahr. Wir haben unseren Mitgliedern zur Seite stehen können, wir haben Unterstützung und Hilfe erfahren von Spendern, von Ärzten, von Menschen, die unseren Betroffenen Zeit geschenkt haben. Ein Fokus unserer Tätigkeit im Neuen Jahr ist die Vorsorge. Deshalb haben wir bereits Radiospots in Radio Südtirol 1 und Radio Tirol geschaltet, damit immer mehr Menschen darauf aufmerksam gemacht werden, wie wichtig es ist, sich regelmäßig den Vorsorge-Untersuchungen zu unterziehen und einen gesunden Lebensstil zu führen. Für sich selbst und für alle Menschen, die einem nahe sind. Am besten Sie tragen sich die Vorsorgedaten schon gleich jetzt in den neuen Kalender für 2019 ein. Nicht vergessen!
Ich wünsche allen Mitgliedern ein gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins Neue Jahr und eine schöne Winterzeit.
Eure Ida Schacher, Präsidentin

CAAF

Steuerfristen zum Jahresende

CAAF Steuerbüros helfen bei Ausfüllen von F24 und bei Berechnung der Steuersalden
Marco Pirolo
Wie gewohnt sind die letzten Monate des Jahres auch die Monate der „Saldi“. Leider handelt es sich dabei nicht um Schlussverkaufssalden, sondern um Steuersalden - schmerzhafte Notwendigkeiten, welche aber bezahlt werden müssen, um Strafen und Zinsen zu vermeiden.
Genau genommen bezieht sich die Steuerfrist unter anderem auf die zweite Vorauszahlung der IRPEF-Steuer im November 2018, welche aus der Steuererklärung, dem Modell Einkommen 2018 (ehemaliges UNICO) oder dem Modell 730, hervorgeht. Beim Modell 730 wird die Steuerschuld nur in zwei Ausnahmefällen nicht direkt über den Lohnstreifen einbezahlt: Entweder reicht das Einkommen nicht aus, um die Steuerschuld damit zu begleichen –was normalerweise vom Arbeitgeber oder vom NISF (INPS), bei Rentnern oder Arbeitslosen, mitgeteilt wird- oder es gibt zur Frist der Steuerzahlung kein bestehendes Arbeitsverhältnis und somit keinen Arbeitgeber.
Innerhalb 16. Dezember müssen außerdem die Saldozahlungen der IMI-Steuer für Immobilien- und Grundbesitz in der Provinz Bozen, die der IMIS für Besitztümer in der Provinz Trient und die der IMU und TASI für Immobilien und Grundstücke im restlichen Italien getätigt werden.
Der Direktor des Steuerdienstes CAAF des Cgil-Agb, Marco Pirolo, weist darauf hin, dass die Steuerbüros des Caaf jederzeit zur Verfügung stehen, um bei Bedarf die Einzahlungsmodelle F24 sowohl für die IRPEF-Steuer als auch für die Immobiliensteuern zu berechnen.
Zudem sollten die letzten Monate des Jahres auch dazu genutzt werden, um die Steuerabschreibungen 2018 für die Steuererklärung 2019 zu überprüfen. Marco Pirolo rät, bei dieser Gelegenheit auch die notwendigen Dokumente, Kassenzettel der Apotheke, Belege für Sanitätsspesen usw. zu überprüfen. Sowohl die Kassenzettel als auch die Rechnungen müssen die Steuernummer des Steuerzahlers enthalten. Auf den Rechnungen muss eine Zahlungsbestätigung in Form eines Stempels samt Unterschrift aufscheinen bzw. eine Überweisungsbestätigung beigelegt sein.
Dasselbe gilt logischerweise auch für alle anderen Ausgaben, welche steuerlich absetzbar sind. So sind dies zum Beispiel alle Ausgaben, die mit der Invalidität und der Pflegebedürftigkeit verbunden sind, wie etwa der Kauf von Fortbewegungsmitteln, Rollstuhl u. ä. Dabei sollte beachtet werden, dass der Kauf und die Zahlung innerhalb des Jahresendes erfolgen sollten, weil sich die Steuerrückzahlung sonst auf das Jahr 2020 verschiebt.
Die Steuerbüros des Caaf des CGIL-AGB in der gesamten Provinz stehen jederzeit zur Verfügung, um Fragen, die mit der Steuer verbunden sind zu klären. Es empfiehlt sich, rechtzeitig anzurufen und einen Termin zu vereinbaren.