CAAF
Steuerfristen zum Jahresende
CAAF Steuerbüros helfen bei Ausfüllen von F24 und bei Berechnung der Steuersalden
Marco Pirolo
Wie gewohnt sind die letzten Monate des Jahres auch die Monate der „Saldi“. Leider handelt es sich dabei nicht um Schlussverkaufssalden, sondern um Steuersalden - schmerzhafte Notwendigkeiten, welche aber bezahlt werden müssen, um Strafen und Zinsen zu vermeiden.
Genau genommen bezieht sich die Steuerfrist unter anderem auf die zweite Vorauszahlung der IRPEF-Steuer im November 2018, welche aus der Steuererklärung, dem Modell Einkommen 2018 (ehemaliges UNICO) oder dem Modell 730, hervorgeht. Beim Modell 730 wird die Steuerschuld nur in zwei Ausnahmefällen nicht direkt über den Lohnstreifen einbezahlt: Entweder reicht das Einkommen nicht aus, um die Steuerschuld damit zu begleichen –was normalerweise vom Arbeitgeber oder vom NISF (INPS), bei Rentnern oder Arbeitslosen, mitgeteilt wird- oder es gibt zur Frist der Steuerzahlung kein bestehendes Arbeitsverhältnis und somit keinen Arbeitgeber.
Innerhalb 16. Dezember müssen außerdem die Saldozahlungen der IMI-Steuer für Immobilien- und Grundbesitz in der Provinz Bozen, die der IMIS für Besitztümer in der Provinz Trient und die der IMU und TASI für Immobilien und Grundstücke im restlichen Italien getätigt werden.
Der Direktor des Steuerdienstes CAAF des Cgil-Agb, Marco Pirolo, weist darauf hin, dass die Steuerbüros des Caaf jederzeit zur Verfügung stehen, um bei Bedarf die Einzahlungsmodelle F24 sowohl für die IRPEF-Steuer als auch für die Immobiliensteuern zu berechnen.
Zudem sollten die letzten Monate des Jahres auch dazu genutzt werden, um die Steuerabschreibungen 2018 für die Steuererklärung 2019 zu überprüfen. Marco Pirolo rät, bei dieser Gelegenheit auch die notwendigen Dokumente, Kassenzettel der Apotheke, Belege für Sanitätsspesen usw. zu überprüfen. Sowohl die Kassenzettel als auch die Rechnungen müssen die Steuernummer des Steuerzahlers enthalten. Auf den Rechnungen muss eine Zahlungsbestätigung in Form eines Stempels samt Unterschrift aufscheinen bzw. eine Überweisungsbestätigung beigelegt sein.
Dasselbe gilt logischerweise auch für alle anderen Ausgaben, welche steuerlich absetzbar sind. So sind dies zum Beispiel alle Ausgaben, die mit der Invalidität und der Pflegebedürftigkeit verbunden sind, wie etwa der Kauf von Fortbewegungsmitteln, Rollstuhl u. ä. Dabei sollte beachtet werden, dass der Kauf und die Zahlung innerhalb des Jahresendes erfolgen sollten, weil sich die Steuerrückzahlung sonst auf das Jahr 2020 verschiebt.
Die Steuerbüros des Caaf des CGIL-AGB in der gesamten Provinz stehen jederzeit zur Verfügung, um Fragen, die mit der Steuer verbunden sind zu klären. Es empfiehlt sich, rechtzeitig anzurufen und einen Termin zu vereinbaren.
Innerhalb 16. Dezember müssen außerdem die Saldozahlungen der IMI-Steuer für Immobilien- und Grundbesitz in der Provinz Bozen, die der IMIS für Besitztümer in der Provinz Trient und die der IMU und TASI für Immobilien und Grundstücke im restlichen Italien getätigt werden.
Der Direktor des Steuerdienstes CAAF des Cgil-Agb, Marco Pirolo, weist darauf hin, dass die Steuerbüros des Caaf jederzeit zur Verfügung stehen, um bei Bedarf die Einzahlungsmodelle F24 sowohl für die IRPEF-Steuer als auch für die Immobiliensteuern zu berechnen.
Zudem sollten die letzten Monate des Jahres auch dazu genutzt werden, um die Steuerabschreibungen 2018 für die Steuererklärung 2019 zu überprüfen. Marco Pirolo rät, bei dieser Gelegenheit auch die notwendigen Dokumente, Kassenzettel der Apotheke, Belege für Sanitätsspesen usw. zu überprüfen. Sowohl die Kassenzettel als auch die Rechnungen müssen die Steuernummer des Steuerzahlers enthalten. Auf den Rechnungen muss eine Zahlungsbestätigung in Form eines Stempels samt Unterschrift aufscheinen bzw. eine Überweisungsbestätigung beigelegt sein.
Dasselbe gilt logischerweise auch für alle anderen Ausgaben, welche steuerlich absetzbar sind. So sind dies zum Beispiel alle Ausgaben, die mit der Invalidität und der Pflegebedürftigkeit verbunden sind, wie etwa der Kauf von Fortbewegungsmitteln, Rollstuhl u. ä. Dabei sollte beachtet werden, dass der Kauf und die Zahlung innerhalb des Jahresendes erfolgen sollten, weil sich die Steuerrückzahlung sonst auf das Jahr 2020 verschiebt.
Die Steuerbüros des Caaf des CGIL-AGB in der gesamten Provinz stehen jederzeit zur Verfügung, um Fragen, die mit der Steuer verbunden sind zu klären. Es empfiehlt sich, rechtzeitig anzurufen und einen Termin zu vereinbaren.