Lymphdrainage

Fragebögen zur Lymphdrainage

Masterdiplomarbeit von Alexandra Mittich: Versorgung von Lymphödem-Patienten in Südtirol
Bild links: Alexandra Mittich – Bild rechts: Das neue Ambulatorium der Krebshilfe in Welsberg
Die manuelle Lymphdrainage ist eine Aktivierung des Lymphabflusses bzw. Entstauung (Drainage) des Gewebes durch gezielte physiotherapeutische Griffe. In allen sieben Bezirken der Südtiroler Krebshilfe wird den Mitgliedern auf schriftliche fachärztliche Verschreibung kostenlose Lymphdrainage durch spezifisch ausgebildete Physiotherapeuten angeboten. Im vergangenen Jahr wurde an alle Betroffenen die diesen Dienst wahrnehmen, ein Fragebogen ausgeteilt.
Sie hat zwanzig Jahre als Krankenschwester für Gefäßchirurgie gearbeitet und vor 18 Jahren eine Ausbildung in Lymphmassage in der Lymphödemklinik Wittlinger am Walchsee absolviert. Vor zwei Jahren hat sich Alexandra Mittich entschlossen, ein Masterstudium für Management im Gesundheitswesen an der Universität Krenz aufzunehmen. Zum Abschluss ihres Studiums schreibt sie eine Master-Diplomarbeit zum Thema „Die Versorgung der Lymphödempatienten in Südtirol.“
Viele Krebspatienten entwickeln nach einer Tumoroperation oder nach der Strahlentherapie ein Lymphödem. Es handelt sich dabei um eine übermäßige Ansammlung eiweißhaltiger Flüssigkeit im Gewebe, die zu einer Schwellung führt. Ein solches Ödem entsteht, wenn Lymphgefäße unterbrochen oder die zugehörigen Lymphknoten geschädigt oder entfernt worden sind.
Die Lymphflüssigkeit besteht nicht nur aus Wasser, sondern enthält viele gelöste Stoffe, darunter auch Eiweiße. Verbleiben diese über längere Zeit in höherer Konzentration im Gewebe, kommt es dort zu einer chronischen Entzündungsreaktion. Langfristig leidet das Gewebe darunter und die Schwellung führt zu einer mangelnden Durchblutung. Die Sauerstoffzufuhr und die Nährstoffversorgung werden vermindert. Die Haut verliert an Elastizität, sie wird anfälliger für Krankheitserreger. Das betroffene Gewebe wird hart und schmerzt. Oft wird eine Lymphdrainage auch nach operativen Eingriffen empfohlen, damit die Wunde schneller abschwillt und richtig durchblutet ist. Lymphdrainage wirkt sich auch positiv auf die Narbenverheilung aus.
Im Laufe des letzten Jahres haben alle Therapeuten der Krebshilfe Fragebögen an ihre Patienten ausgeteilt, die im November 2017 wieder eingesammelt worden sind. Die Fragen hat Alexandra Mittich zusammen mit dem Koordinator der Krebshilfe, Markus Unterkircher ausgearbeitet.
Die Krebshilfe wird die Ergebnisse der Studie für die ISO-Zertifizierung nutzen. Von den ausgeteilten Fragebögen sind 138 zurückgekommen, die Alexandra Mittich zusammen mit dem Biostatistiker Martin Falk aus Bruneck ausgewertet hat. In der nächsten Chance werden wir die Ergebnisse veröffentlichen.

Kur-und Ferienaufenthalte 2019

Berg - See - Meer

Die Südtiroler Krebshilfe ermöglicht Tumorpatienten, die autonom und selbständig sind, nicht betreute Ferien. Ziel dieser Ferien sind Erholung und das Erleben sozialer Gemeinschaft. Ein detailliertes Programm ist nicht vorgesehen, somit organisiert sich jeder Teilnehmer seinen Tagesablauf selbst und ist für sich selbst verantwortlich.
Allgemeine Anforderungen und Bedingungen für die Teilnahme
1. Teilnahme
Die Teilnehmer/innen sind ausschließlich ordentliche/ betroffene Mitglieder der SKH, die autonom und selbstständig sind, und somit nicht auf eine externe Betreuung angewiesen sind. Familienangehörige sowie Begleitpersonen sind weder vorgesehen noch zugelassen. Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2019 muss beglichen sein.
Vortrittsrecht haben ordentliche/ betroffene Mitglieder innerhalb des 5. Erkrankungsjahres (einschließlich 2014). Deshalb sind Rückfälle bereits vorab mitzuteilen und schriftlich zu bekunden. Damit das Vortrittsrecht erhalten bleibt, muss dem Zentralsitz Bozen mindestens 2 (zwei) Wochen vor Beginn der Vormerkungen ein diesbezügliches fachärztliches Attest übermittelt werden.
Mitglieder, welche unter Behandlung von Radio- Chemotherapie stehen bzw. diese innerhalb von 2 (zwei) Monaten vor Abfahrt des Turnus abgeschlossen haben, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnehmer/innen müssen sich während des ganzen Aufenthaltes manierlich und respektvoll benehmen. Diskretion, gegenseitiges Verständnis und Respekt ist Voraussetzung der Teilnahme und des Verbleibs in der Gruppe.
Ein fristloser Abbruch des Ferienaufenthaltes ohne vorherige Besprechung mit der Vereinsleitung führt zu einem Entzug des Teilnahmerechts für zukünftige Ferienaufenthalte.
Alle Teilnehmer müssen innerhalb 26. April 2019 eine Eigenerklärung über ihren Gesundheitszustand ausfüllen und unterzeichnen. Genannte Eigenerklärung ist im Zentralsitz und in den Bezirkssitzen erhältlich und muss dem Zentralsitz übermittelt werden. Falscherklärungen bzw. fehlende Eigenerklärungen führen zum Teilnahmeausschluss.

2. Leistungen
1. Folgende Leistungen sind eingeschlossen:
Unterbringung im Zweibettzimmer. Einzelzimmer sind nur für Kehlkopflose und Stomaträger vorgesehen. Einzelzimmer können im Falle von besonderen Beeinträchtigungen, je nach Verfügbarkeit der Struktur, zugewiesen werden. Diesbezügliche schriftliche Anträge an den Zentralvorstand der SKH begleitet von einem Fachärztlichen Zertifikat müssen mindestens 2 (zwei) Wochen vor Beginn der Vormerkungen eingereicht werden.
Verpflegung
Hin- und Rückreise im Bus

2. Folgende Leistungen sind NICHT eingeschlossen
Unterbringung im Einzelzimmer
Zusatzleistungen bezüglich Unterbringung (z.B. Klimaanlage, Kühlschrank, Telefon, usw.)
Programmierte Tagesabläufe, Pflege und Betreuungsmaßnahmen jeglicher Art
Krankenhauskosten, Arztkosten, Arzneimittel, Pflegematerial, Therapien, usw.
Personen-/Krankentransporte jeglicher Art (Anreise, Rückreise bei Erkrankung, usw.)
bei späterer Anreise oder früherer Abreise (infolge Erkrankung mit oder ohne ärztliche Anordnung) organisiert der betreffende Teilnehmer zusammen mit seinen Angehörigen den Rücktransport. Ein Ersatz des anteiligen Kostenbeitrages bzw. anfallender Fahrtkosten ist ausgeschlossen
Haftpflicht-, Reise-, Kranken- und Unfallversicherung
Anfallende Leistungen bei Todesfall
Teilnahme an Kulturveranstaltungen, Besichtigungen und Ausflüge, Eintritte und persönliche Ausgaben
Ersatz bzw. Reparaturen von persönlichen Gegenständen
Selbstverschuldete Sachschäden und außerordentliche Abnützungen.

3. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche der Teilnehmer/innen gegen die SKH und ihre Mitarbeiter können nur geltend gemacht werden, wenn seitens der Mitarbeiter/Krankenpfleger grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wird.

4. Vormerkungen
erfolgen ausschließlich telefonisch (0471 – 408786) von Montag 04. bis Freitag 15. MÄRZ 2019 jeweils von 08:15 bis 12:00 Uhr.
Bei Überbuchung eines Ferienaufenthaltes zählt vorrangig die Reihenfolge des Erkrankungsjahres; bei gleichem Erkrankungsjahr zählt das Einlangen der Anmeldung. Am 27. März 2019 erfolgt die Erstellung der effektiven Teilnehmerlisten. Angemeldete Mitglieder außerhalb des 5. Erkrankungsjahres müssen sich beim Zentralsitz melden, um Auskunft über eine eventuelle Teilnahme zu erhalten.

5. Kostenbeitrag
Dieser muss innerhalb 26. April 2019 ausschließlich mittels Überweisung auf das K/K:
IT 29 P060 4511 6010 0000 0120 000 beglichen werden (Barbezahlung ist nicht möglich).
Ohne Überweisung verfallen Vormerkung und Teilnahmerecht.
6. Buchung und Rücktritt
Mit dem Überweisungsdatum wird die Anmeldung verbindlich. Ein Rücktritt kann bis zum Zustandekommen der Buchung oder danach innerhalb 2 (zwei) Wochen schriftlich erfolgen. Bei einem solchen Rücktritt werden die geleisteten Zahlungen rückerstattet. Darauf folgende Rücktritte werden bei Vorlage eines ärztlichen Attests zu 100%, andernfalls zu 50% rückerstattet.
7. Erkrankungsjahr (= EKJ) Zugehörigkeit
A innerhalb der
5 EKJ vom Jahr
= Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019
B ab dem 5 EKJ = Jahre 2013, 2012, 2011, 2010, 2009
C ab dem 10 EKJ = Jahre 2008, 2007, 06, 05, 04,…1999 ecc.
Beschreibung der Turnusse
1. Allgemeine Turnusse für alle ordentliche Mitglieder zugänglich
Folgende 5 Turnusse werden nur mit mindestens 10 Teilnehmern durchgeführt
Was Ort Hotel Zeitraum A B C Tage
1 Meer Bellaria Hotel Amalfi 23.05.2019 – 04.06.2019 250 € 375 € 550 € 12
2 Meer Misano Adriatico Parkhotel Kursaal 27.05.2019 – 08.06.2019 250 € 375 € 594 € 12
3 Berg St. Martin Gsiesertal Hotel Waldruhe 27.08.2019 – 06.09.2019 210 € 315 € 693 € 10
4 Meer Misano Adriatico Parkhotel Kursaal 24.08.2019 – 07.09.2019 250 € 375 € 702 € 12
5 Meer Bellaria Hotel Amalfi 02.09.2019 – 14.09.2019 250 € 375 € 550 € 12
2. Nur für betroffene Mütter bzw. Väter mit Kinder
Dauer des Turnus 12 Tage. An diesem Turnus können betroffene Mütter/ Väter mit Ihren Kindern (bis max. 14 Jahre) und einer Begleitperson teilnehmen. Der Kostenbeitrag der Begleitpersonen wird direkt im Hotel beglichen, die Vormerkungen erfolgen jedoch über die Südtiroler Krebshilfe. Besondere Anfragen müssen mindestens 2 (zwei) Wochen vor Beginn der Vormerkungen eingereicht werden
Was Ortschaft Hotel Zeitraum A B C Kind
Meer Misano Adriatico Parkhotel Kursaal 24.06.2019 – 06.07.2019 250 € 375 € 734 € 125 €
3. Nur für Kehlkopfoperierte - Jodkuraufenthalt
Die Kosten für die Jodkur trägt der Sanitätsbetrieb, während die Kosten für den Hotelaufenthalt teils von unserer Vereinigung getragen werden. Wir erinnern Sie daran, dass die Teilnahme an den Jodkuren verpflichtend ist. Die Zusatzkosten für Einzelzimmer: € 100,00 und Doppelzimmer als Einzelzimmer € 170,00 gehen zu Lasten des Mitglieds und werden direkt beim Südtiroler Sprachbehinderten Verband beglichen. Für Vormerkungen und Fragen wenden Sie sich an Frau Liane 348 74 56 973
Was Tage Ortschaft Hotel Zeitraum Betrag
Meer 14 Rimini Hotel Regina 26.05 - 09.06.2019 250 €
Der Kostenbeitrag muss innerhalb 26. April 2019 beglichen werden (Barbezahlung ist nicht möglich)