Aktuell
Information und Hilfe
Die Südtiroler Zivilinvalidenvereinigung – seit 1972 autonome Sektion
Präsident Karl Thaler
Es gibt sie seitüber 40 Jahren in Südtirol, die Mitglieder haben ein Alter zwischen 18 und 65 Jahren und die Arbeit der Vereinigung besteht vor allem aus Informationstätigkeit in den Bereichen Integration, Behinderung, Schule, (Invaliden)Rente. Die Südtiroler Vereinigung der Zivilinvaliden, ANMIC, ist autonom,das heißt eine selbständige Außenstelle des staatlichen Verbands. Und darauf ist sie stolz.
Präsident ist seit 2006 Karl Thaler. Er ist selbst kein Zivilinvalide und bringt seine umfassenden Kenntnisse und langjährige Erfahrung in Verwaltungsangelegenheiten in den Verband ein. Thaler war über 35 Jahre in verschiedenen Positionen in der Gemeinde Sarnthein tätig, u. a. als Assessor für Soziales, vor allem aber als Bürgermeister und als Präsident des Wohnbauinstituts. Der Verband zählt ca. 5.300 Mitglieder, auch wenn es in Südtirol natürlich viel mehr Zivilinvaliden gibt.
Zur Definition: Zivilinvalide ist, wer aus Krankheits- oder anderen Gründen im arbeitsfähigen Alter, also zwischen 18 und 65, nicht fähig ist, bzw. teilweise nicht fähig ist, Arbeit auszuüben. Die Vereinigung der Zivilinvaliden steht ihren Mitgliedern bei, wenn es darum geht, die durch Krankheit oder Behinderung hervorgerufene Zivilinvalidität zu beantragen. Erst ab einem Prozentsatz ab 74% bis 99% gilt man als Teilinvalide und hat Anrecht auf eine Invalidenrente von 430,84 Euro im Monat.
Bei nicht berufstätigen Teilinvaliden darf das Jahreseinkommen 4.738,63 Euro nicht überschreiten, bei berufstätigen liegt die Grenze bei 9.477,26 €uro. Unter 74% gelten diverse, vom Prozentsatz derBehinderung abhängige Begünstigungen in den Bereichen Ticket (ab 67%), gezielte Arbeitsvermittlung (ab 46%), außerordentliche entlohnte Freistellung von 30 Tagen für Heilbehandlungen (ab 51%) u. a. m. Die Mindest-Zivilinvalidenrente beträgt in Südtirol 430,84 Euro im Monat, im restlichen Italien liegt sie unter 300 Euro. Das Land Südtirol gibt aus den eigenen Kassen einen Zuschuss, um diese Mindestrente zu heben.
Dazu verdienen dürfen die Zivilinvaliden zu ihrer Rente in Südtirol doppelt so viel wie in den anderen Regionen Italiens. Um in den Genuss der Invalidenrente von 430,84 Euro zu kommen, darf das Jahreseinkommen des Betreffenden nicht mehr als 16.127,30 Euro betragen. In Südtirol werden die Zivilinvaliden bzw. der Prozentsatz an Invalidität von Ärztekommissionen der Agentur für Sozialwesen festgesetzt und ausgezahlt. Den Kommissionen gehört je ein Vertrauensarzt der ANMIC an.
Gibt es auch in Südtirol falsche Zivilinvaliden? „Nein“, sagt Karl Thaler kategorisch. „Bei den Kontrollen hierzulande ist noch nie eine falsche Invalidität festgestellt worden.“ Was allerdings passieren kann und auch schon passiert ist: dass Zivilinvaliden aus anderen Teilen Italiens nach Südtirol ziehen und hier gemäß der in Südtirol geltenden Bestimmungen herabgestuft werden.
Seit 1999, erklärt Karl Thaler, gibt es in ganz Italien sporadische Kontrollen, ca. 200.000 pro Jahr. Südtirol hat im Bereich Zivilinvaliden Primärkompetenz und führt die Kontrollen in Eigenregie durch. Jährlich werden etwa sechs Prozent der Zivilrentenempfänger nach einem Zufallsprinzip überprüft, ca. 350 Fälle.
Etwa ein Prozent der Neugeborenen in Südtirol fällt von Geburt an unter die Kategorie Zivilinvaliden. Eine Zivilinvalidität kann durch Krebserkrankungen, Multiple Sklerose, Parkinson, Migräne, psychische Störungen, Diabetes, Down und andere Pathologien hervorgerufen werden.
In der Krankheitstabelle im Gesetz 104 von 1992 sind bestimmte Krankheiten, die heute erwiesenermaßen zu Zivilinvalidität führen, noch nicht festgehalten, wie z. B. Multiple Sklerose. Karl Thaler: „Hier besteht Handlungsbedarf. Wir sind dabei diese Tabellen zu überarbeiten und der neuen Situation anzupassen. Es gibt erwiesenermaßen etwa 190 neue Krankheiten, die zu Zivilinvalidität führen. Allein 2013 haben wir 18 neue Mitglieder aufgenommen, alles junge Leute, diean Multiple Sklerose leiden.“ Generell verzeichnet der Mitgliederstand seit mehreren Jahren einen Aufwärtstrend an Einschreibungen. Zunehmend können sich auch deutschsprachige Südtiroler in der Zivilinvalidenvereinigung wiedererkennen.
Die Ärztekommission, die die Zivilinvalidität feststellt, erklärt Präsident Thaler, nimmt keine eigenen Untersuchungen vor, sondern liest und beurteilt die vorgelegten ärztlichen Zeugnisse. In der Regel werden nur ärztliche Zeugnisse aus Südtirol anerkannt, es sei denn, ein Südtiroler Patient wirdvon einem Südtiroler Dienst an einen Facharzt oder Dienst außerhalb von Südtirol geschickt.
Die ANMIC erhält von den entsprechenden öffentlichen Stellen ein Verzeichnis der Zivilinvaliden und schreibt diese Personen in der Folge an, um sie einzuladen, sich einzuschreiben. „Das heißt, wer Zivilinvalide ist, muss natürlich nicht Mitglied bei uns sein, aber wenn er es wird, können wir wertvolle Hilfestellungen leisten“, betont Thaler.
Präsident Thaler ist jede Woche unterwegs und hält Sprechstunden in Brixen, Bruneck, Meran, Schlanders, Leifers und Neumarkt ab. Ferner gibt ANMIC Hilfestellungen bei Gesuchen aller Art, steht den Eltern behinderter Kinder bei, die im Rahmen des 104 Gesetzes Monatsgeld, bzw. Transportgeld oder Studienhilfen beantragen.
Das 104er Gesetz von 1992 regelt sämtliche Bedürfnisse der Zivilinvaliden, also ob jemand einen Stützlehrer braucht, besondere Vorkehrungen am Arbeitsplatz (z. B. rollstuhlgerechtes Büro), Freitage bzw. Freistunden, weil die Tätigkeit nicht im Rahmen des üblichen Zeitaufwandes erfüllt werden kann, das Zur-Verfügung-Stellen von technischen Hilfsmitteln wie Rollstuhl.
Der Verein ANMIC hat kein geselliges Angebot für dieMitglieder, hält also keine Kurse oder sonstige gemeinschaftsfördernde Treffen ab. Jedes Jahr werden die Mitglieder zur Weihnachtsfeier eingeladen und jedes Jahr findet ein Mitgliederausflug statt. Die 13 Vorstandsmitglieder und der Präsident treffen alle zwei Monaten zu einem bestimmten Thema zusammen und laden die Vertrauensärzte, die für die ANMIC der Ärztekommission angehören, zu einer jährlichen Aussprache ein."Wichtig ist uns auch", unterstreicht Karl Thaler,"dass wir gute Kontakte zuöffentlichen Stellen, zum Arbeitsamt, zur Sanitätseinheit usw. unterhalten."Die ANMIC hat darauf verzichtet, eine eigene Arbeitsvermittlungsagentur zu führen. Thaler: „Wir ziehen es vor, nicht zweigleisig zum Arbeitsamt tätig zu sein und können auf diese Weise unsere Mitglieder besser bei den jeweiligen Arbeitgebern vertreten.“
Viele Mitglieder der Südtiroler Krebshilfe sind durch ihre Krankheit zu Zivilinvaliden geworden und haben sich beim ANMIC eingeschrieben, um die wertvolle Hilfe der Vereinigung in Anspruch nehmen zu können.
Anmic
Wilhelm-Alexander-Loew- Cadonna Platz 6
Tel. 0471 270700
info@anmicbz.it
www.anmicbz.it
Zur Definition: Zivilinvalide ist, wer aus Krankheits- oder anderen Gründen im arbeitsfähigen Alter, also zwischen 18 und 65, nicht fähig ist, bzw. teilweise nicht fähig ist, Arbeit auszuüben. Die Vereinigung der Zivilinvaliden steht ihren Mitgliedern bei, wenn es darum geht, die durch Krankheit oder Behinderung hervorgerufene Zivilinvalidität zu beantragen. Erst ab einem Prozentsatz ab 74% bis 99% gilt man als Teilinvalide und hat Anrecht auf eine Invalidenrente von 430,84 Euro im Monat.
Bei nicht berufstätigen Teilinvaliden darf das Jahreseinkommen 4.738,63 Euro nicht überschreiten, bei berufstätigen liegt die Grenze bei 9.477,26 €uro. Unter 74% gelten diverse, vom Prozentsatz derBehinderung abhängige Begünstigungen in den Bereichen Ticket (ab 67%), gezielte Arbeitsvermittlung (ab 46%), außerordentliche entlohnte Freistellung von 30 Tagen für Heilbehandlungen (ab 51%) u. a. m. Die Mindest-Zivilinvalidenrente beträgt in Südtirol 430,84 Euro im Monat, im restlichen Italien liegt sie unter 300 Euro. Das Land Südtirol gibt aus den eigenen Kassen einen Zuschuss, um diese Mindestrente zu heben.
Dazu verdienen dürfen die Zivilinvaliden zu ihrer Rente in Südtirol doppelt so viel wie in den anderen Regionen Italiens. Um in den Genuss der Invalidenrente von 430,84 Euro zu kommen, darf das Jahreseinkommen des Betreffenden nicht mehr als 16.127,30 Euro betragen. In Südtirol werden die Zivilinvaliden bzw. der Prozentsatz an Invalidität von Ärztekommissionen der Agentur für Sozialwesen festgesetzt und ausgezahlt. Den Kommissionen gehört je ein Vertrauensarzt der ANMIC an.
Gibt es auch in Südtirol falsche Zivilinvaliden? „Nein“, sagt Karl Thaler kategorisch. „Bei den Kontrollen hierzulande ist noch nie eine falsche Invalidität festgestellt worden.“ Was allerdings passieren kann und auch schon passiert ist: dass Zivilinvaliden aus anderen Teilen Italiens nach Südtirol ziehen und hier gemäß der in Südtirol geltenden Bestimmungen herabgestuft werden.
Seit 1999, erklärt Karl Thaler, gibt es in ganz Italien sporadische Kontrollen, ca. 200.000 pro Jahr. Südtirol hat im Bereich Zivilinvaliden Primärkompetenz und führt die Kontrollen in Eigenregie durch. Jährlich werden etwa sechs Prozent der Zivilrentenempfänger nach einem Zufallsprinzip überprüft, ca. 350 Fälle.
Etwa ein Prozent der Neugeborenen in Südtirol fällt von Geburt an unter die Kategorie Zivilinvaliden. Eine Zivilinvalidität kann durch Krebserkrankungen, Multiple Sklerose, Parkinson, Migräne, psychische Störungen, Diabetes, Down und andere Pathologien hervorgerufen werden.
In der Krankheitstabelle im Gesetz 104 von 1992 sind bestimmte Krankheiten, die heute erwiesenermaßen zu Zivilinvalidität führen, noch nicht festgehalten, wie z. B. Multiple Sklerose. Karl Thaler: „Hier besteht Handlungsbedarf. Wir sind dabei diese Tabellen zu überarbeiten und der neuen Situation anzupassen. Es gibt erwiesenermaßen etwa 190 neue Krankheiten, die zu Zivilinvalidität führen. Allein 2013 haben wir 18 neue Mitglieder aufgenommen, alles junge Leute, diean Multiple Sklerose leiden.“ Generell verzeichnet der Mitgliederstand seit mehreren Jahren einen Aufwärtstrend an Einschreibungen. Zunehmend können sich auch deutschsprachige Südtiroler in der Zivilinvalidenvereinigung wiedererkennen.
Die Ärztekommission, die die Zivilinvalidität feststellt, erklärt Präsident Thaler, nimmt keine eigenen Untersuchungen vor, sondern liest und beurteilt die vorgelegten ärztlichen Zeugnisse. In der Regel werden nur ärztliche Zeugnisse aus Südtirol anerkannt, es sei denn, ein Südtiroler Patient wirdvon einem Südtiroler Dienst an einen Facharzt oder Dienst außerhalb von Südtirol geschickt.
Die ANMIC erhält von den entsprechenden öffentlichen Stellen ein Verzeichnis der Zivilinvaliden und schreibt diese Personen in der Folge an, um sie einzuladen, sich einzuschreiben. „Das heißt, wer Zivilinvalide ist, muss natürlich nicht Mitglied bei uns sein, aber wenn er es wird, können wir wertvolle Hilfestellungen leisten“, betont Thaler.
Präsident Thaler ist jede Woche unterwegs und hält Sprechstunden in Brixen, Bruneck, Meran, Schlanders, Leifers und Neumarkt ab. Ferner gibt ANMIC Hilfestellungen bei Gesuchen aller Art, steht den Eltern behinderter Kinder bei, die im Rahmen des 104 Gesetzes Monatsgeld, bzw. Transportgeld oder Studienhilfen beantragen.
Das 104er Gesetz von 1992 regelt sämtliche Bedürfnisse der Zivilinvaliden, also ob jemand einen Stützlehrer braucht, besondere Vorkehrungen am Arbeitsplatz (z. B. rollstuhlgerechtes Büro), Freitage bzw. Freistunden, weil die Tätigkeit nicht im Rahmen des üblichen Zeitaufwandes erfüllt werden kann, das Zur-Verfügung-Stellen von technischen Hilfsmitteln wie Rollstuhl.
Der Verein ANMIC hat kein geselliges Angebot für dieMitglieder, hält also keine Kurse oder sonstige gemeinschaftsfördernde Treffen ab. Jedes Jahr werden die Mitglieder zur Weihnachtsfeier eingeladen und jedes Jahr findet ein Mitgliederausflug statt. Die 13 Vorstandsmitglieder und der Präsident treffen alle zwei Monaten zu einem bestimmten Thema zusammen und laden die Vertrauensärzte, die für die ANMIC der Ärztekommission angehören, zu einer jährlichen Aussprache ein."Wichtig ist uns auch", unterstreicht Karl Thaler,"dass wir gute Kontakte zuöffentlichen Stellen, zum Arbeitsamt, zur Sanitätseinheit usw. unterhalten."Die ANMIC hat darauf verzichtet, eine eigene Arbeitsvermittlungsagentur zu führen. Thaler: „Wir ziehen es vor, nicht zweigleisig zum Arbeitsamt tätig zu sein und können auf diese Weise unsere Mitglieder besser bei den jeweiligen Arbeitgebern vertreten.“
Viele Mitglieder der Südtiroler Krebshilfe sind durch ihre Krankheit zu Zivilinvaliden geworden und haben sich beim ANMIC eingeschrieben, um die wertvolle Hilfe der Vereinigung in Anspruch nehmen zu können.
Anmic
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