Lymphdrainage
Mehr Zeit und mehr Zyklen
Landesregierung hat Bestimmungen für Lymphdrainage aktualisiert
Zwei Behandlungen mehr pro Verschreibungszyklus, dreißig Minuten mehr für die Behandlung inklusive Zeit für Applikationen, Bandagierung und bürokratischen Aufwand und Verschreibungsmöglichkeit für Lymphdrainage auch nach Ablauf der fünf Jahre nach Erkrankung für palliative Behandlung und chronische Lymphödeme. Das sind die neuen von der Landesregierung beschlossenen Bestimmungen für Lymphdrainage.
Lymphdrainage ist ein wichtiger Bestandteil der Follow-Up Therapie von Krebspatienten/innen, vor allem nach Brust- oder Unterleibsoperationen, auch bei Männern. Die Südtiroler Krebshilfe bietet in Konvention mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb seit vielen Jahren die manuelle Lymphdrainage nach ärztlicher Verschreibung an. In jedem Bezirk befindet sich ein Ambulatorium mit einem oder mehreren Physiotherapeuten/innen, die spezifisch für Lymphdrainage ausgebildet sind.
Ingeborg Nollet, Physiotherapeutin des Bezirks Vinschgau der Krebshilfe ist sozusagen die Dekanin der Physiotherapeuten/innen. Sie und ihre Kollegen sind sehr erfreut über die endlich erfolgte Ergänzung der Bestimmungen des entsprechenden Landesgesetzes von 1989. „Das ursprüngliche Gesetz sah nur die Vergütung von 30 Minuten Behandlung vor. Für unsere Arbeit und für unsere Patienten stellt die Verlängerung auf 90 Minuten einen großen Vorteil dar. Wir können uns nun die erforderliche Zeit den Patienten/innen widmen, haben aber auch die notwendige Zeit für den bürokratischen Aufwand abgegolten.“
Die Lymphdrainage, so Ingeborg Nollet, ist eine wichtige Unterstützung der Krebstherapie. Sie dient nicht nur der Behandlung von sichtbaren Lymphödemen, sondern auch den Lymphödemen im Bauchraum, nach Prostata- oder gynäkologischen Eingriffen, die nicht sichtbar sind und auch von internistischen Fachärzten oft verkannt werden. Deren Nichtbehandlung aber gravierende Folgen für die Patienten haben kann.
Die Patienten sind zudem nach unterschiedlichen Kodexen katalogisiert. So haben z. B. frischoperierte Akut-Patienten für die INTENSIVE BEHANDLUNG DES SEKUDÄREN LYMPHÖDEMS IN AKUTPHASE das Anrecht auf 16 90minütige Lymphdrainagen plus weitere 16 in Folge. Inbegriffen in die 90 Minuten sind: eine erste Bewertung des Physiotherapeuten, Lymphdrainage, Bandagierung, motorische Rehabilitation, Aktualisierung der Patientenakte und Abschlussbericht an den Arzt. Verschrieben werden kann diese Behandlung nur von einem Facharzt des Sanitätsbetriebs (Kodex 93.39.B).
Für die INTENSIVE BEHANDLUNG DES SEKUDÄREN CHRONISCHEN LYMPHÖDEMS sind hingegen Behandlungszyklen von zehn Sitzungen à 90 Minuten vorgesehen. Inbegriffen sind auch hier: eine erste Bewertung des Physiotherapeuten, Lymphdrainage, Bandagierung, motorische Rehabilitation, Aktualisierung der Patientenakte und Abschlussbericht an den Arzt. Die Verschreibung erfolgt durch den Hausarzt und kann wiederholt werden. (Kodex 93.39.C).
Was die Erhaltungstherapie betrifft, sind für die INTENSIVE BEHANDLUNG DES SEKUNDÄREN LYMPHÖDEM DER UNTEREN GLIEDMASSEN 90minütige Sitzungen (Zyklus bis zu 10 Sitzungen) vorgesehen. Für die INTENSIVE BEHANDLUNG DES SEKUNDÄREN LYMPHÖDEMS DER OBEREN GLIEDMASSEN hingegen 60-minütige Sitzungen (Zyklus bis zu 10 Sitzungen). In einem Jahr haben die Patienten Anspruch auf maximal zwei Zyklen, verschrieben von einem Facharzt des Sanitätsbetriebs (Kodex 93.39.D).
Ingeborg Nollet, Physiotherapeutin des Bezirks Vinschgau der Krebshilfe ist sozusagen die Dekanin der Physiotherapeuten/innen. Sie und ihre Kollegen sind sehr erfreut über die endlich erfolgte Ergänzung der Bestimmungen des entsprechenden Landesgesetzes von 1989. „Das ursprüngliche Gesetz sah nur die Vergütung von 30 Minuten Behandlung vor. Für unsere Arbeit und für unsere Patienten stellt die Verlängerung auf 90 Minuten einen großen Vorteil dar. Wir können uns nun die erforderliche Zeit den Patienten/innen widmen, haben aber auch die notwendige Zeit für den bürokratischen Aufwand abgegolten.“
Die Lymphdrainage, so Ingeborg Nollet, ist eine wichtige Unterstützung der Krebstherapie. Sie dient nicht nur der Behandlung von sichtbaren Lymphödemen, sondern auch den Lymphödemen im Bauchraum, nach Prostata- oder gynäkologischen Eingriffen, die nicht sichtbar sind und auch von internistischen Fachärzten oft verkannt werden. Deren Nichtbehandlung aber gravierende Folgen für die Patienten haben kann.
Die wichtigsten Bestimmungen auf einen Blick:
Bisher war die Dauer der Behandlung inklusive aller damit verbundenen Tätigkeiten auf sechzig Minuten beschränkt. Mit der Aktualisierung des Landestarifverzeichnisses für ambulante fachärztliche Leistungen, verabschiedet am 30. Dezember 2019 und in Kraft getreten am 1. Januar 2020, beträgt die Dauer nun 90 von 60 anstelle Minuten. Ein Verschreibungszyklus umfasst zehn statt acht Behandlungen.Die Patienten sind zudem nach unterschiedlichen Kodexen katalogisiert. So haben z. B. frischoperierte Akut-Patienten für die INTENSIVE BEHANDLUNG DES SEKUDÄREN LYMPHÖDEMS IN AKUTPHASE das Anrecht auf 16 90minütige Lymphdrainagen plus weitere 16 in Folge. Inbegriffen in die 90 Minuten sind: eine erste Bewertung des Physiotherapeuten, Lymphdrainage, Bandagierung, motorische Rehabilitation, Aktualisierung der Patientenakte und Abschlussbericht an den Arzt. Verschrieben werden kann diese Behandlung nur von einem Facharzt des Sanitätsbetriebs (Kodex 93.39.B).
Für die INTENSIVE BEHANDLUNG DES SEKUDÄREN CHRONISCHEN LYMPHÖDEMS sind hingegen Behandlungszyklen von zehn Sitzungen à 90 Minuten vorgesehen. Inbegriffen sind auch hier: eine erste Bewertung des Physiotherapeuten, Lymphdrainage, Bandagierung, motorische Rehabilitation, Aktualisierung der Patientenakte und Abschlussbericht an den Arzt. Die Verschreibung erfolgt durch den Hausarzt und kann wiederholt werden. (Kodex 93.39.C).
Was die Erhaltungstherapie betrifft, sind für die INTENSIVE BEHANDLUNG DES SEKUNDÄREN LYMPHÖDEM DER UNTEREN GLIEDMASSEN 90minütige Sitzungen (Zyklus bis zu 10 Sitzungen) vorgesehen. Für die INTENSIVE BEHANDLUNG DES SEKUNDÄREN LYMPHÖDEMS DER OBEREN GLIEDMASSEN hingegen 60-minütige Sitzungen (Zyklus bis zu 10 Sitzungen). In einem Jahr haben die Patienten Anspruch auf maximal zwei Zyklen, verschrieben von einem Facharzt des Sanitätsbetriebs (Kodex 93.39.D).