Aktuell
Das Recht auf Vergessen
Was passiert in den interparlamentarischen Arbeitsgruppen?
Was machen die Parlamentarier in Rom eigentlich, fragen sich so manche, vor allem angesichts der oft leeren Bänke im Plenumssaal. Renate Gebhard ist eine der drei Südtiroler SVP-Abgeordneten in der italienischen Abgeordnetenkammer. Sie ist von Dienstag früh bis Donnerstagabend in Rom und verbringt die meiste Zeit in den Sitzungssälen der interparlamentarischen Arbeitsgruppen, die vormittags und nachmittags tagen.
Insgesamt gibt es 14 Kommissionen, auf die sich die drei SVP-Abgeordneten aufteilen. Renate Gebhard sitzt unter anderem in der interparlamentarischen Gruppe, die sich mit Gesetzesinitiativen zum Thema Krebs befasst. Ein Gesetzesvorschlag wurde zwar schon zweimal von der entsprechenden Gesetzgebungskommission diskutiert, ist aber noch nicht abgeschlossen. „Wir machen jetzt Druck, damit es endlich vorangeht und zur Verabschiedung kommt“, unterstreicht Renate Gebhard. Es handelt sich um die Aktivierung des nationalen Krebsplanes 2022-2027, der sich an den Zielen des europäischen Krebsplanes orientiert. Ziele sind unter anderem die Prävention unter Berücksichtigung der Risikofaktoren, die Früherkennung, der allgemeine Zugang zu therapeutischen Behandlungen sowie die Lebensqualität der Patienten und der geheilten Patienten sowie die Bereitstellung von (europäischen) Mitteln.
Ein wichtiger Aspekt in diesem Gesetzesentwurf ist das sogenannte „Recht auf Vergessen“ (diritto all'oblìo) für ehemalige Krebspatienten im Hinblick auf die soziale Eingliederung, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und das Recht, keine inakzeptablen Formen der Diskriminierung aufgrund einer vorausgegangenen Krebserkrankung zu erleiden. Auch auf europäischer Ebene wird ein "Right to be forgotten" ("Recht auf Vergessen") diskutiert. Einige Länder, wie Portugal, Frankreich und Luxemburg haben es bereits eingeführt. Demnach sind ehemalige Krebspatienten zehn Jahre nach ihrer Heilung nicht mehr verpflichtet ihre Krankheit anzugeben, wenn sie z. B. Versicherungen abschließen, einen Bankkredit aufnehmen oder an einem Wettbewerb bei Polizei oder Heer teilnehmen möchten.
„Es handelt sich hierbei um eine äußerst wichtige Initiative“, betont Dr. Guido Mazzoleni, Präsident des Ärztebeirats der SKH. Allerdings sollte der Gesetzestext die verschiedenen Kategorien von Krebserkrankungen mit ihren unterschiedlichen Prognosen berücksichtigen, ebenso wie die Tatsache, ob es sich um eine frühe Diagnose handelte. „Bei Hodenkrebs kann man schon nach drei Jahren von Heilung sprechen, bei anderen Krebsarten später“, so Mazzoleni. „Die meisten Krebserkrankungen sind heute heilbar und die Menschen haben ein Recht, dieses Kapitel definitiv zu schließen!“
Ein wichtiger Aspekt in diesem Gesetzesentwurf ist das sogenannte „Recht auf Vergessen“ (diritto all'oblìo) für ehemalige Krebspatienten im Hinblick auf die soziale Eingliederung, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und das Recht, keine inakzeptablen Formen der Diskriminierung aufgrund einer vorausgegangenen Krebserkrankung zu erleiden. Auch auf europäischer Ebene wird ein "Right to be forgotten" ("Recht auf Vergessen") diskutiert. Einige Länder, wie Portugal, Frankreich und Luxemburg haben es bereits eingeführt. Demnach sind ehemalige Krebspatienten zehn Jahre nach ihrer Heilung nicht mehr verpflichtet ihre Krankheit anzugeben, wenn sie z. B. Versicherungen abschließen, einen Bankkredit aufnehmen oder an einem Wettbewerb bei Polizei oder Heer teilnehmen möchten.
„Es handelt sich hierbei um eine äußerst wichtige Initiative“, betont Dr. Guido Mazzoleni, Präsident des Ärztebeirats der SKH. Allerdings sollte der Gesetzestext die verschiedenen Kategorien von Krebserkrankungen mit ihren unterschiedlichen Prognosen berücksichtigen, ebenso wie die Tatsache, ob es sich um eine frühe Diagnose handelte. „Bei Hodenkrebs kann man schon nach drei Jahren von Heilung sprechen, bei anderen Krebsarten später“, so Mazzoleni. „Die meisten Krebserkrankungen sind heute heilbar und die Menschen haben ein Recht, dieses Kapitel definitiv zu schließen!“