Aktuell
Das Recht auf Leben…
…und auf ein Sterben in Würde – Tagung zum Thema Patientenverfügung
Die Podiumsdiskussion
Wohlgemerkt: Eine Patientenverfügung wird erst dann aktuell, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen über die Modalitäten seines Lebensendes zu treffen. Das Gesetz 219/2017, das jedem Bürger dieses Recht einräumt, ist in Italien im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern mit großer Verspätung in Kraft getreten. „Das Recht auf Leben – Die Patientenverfügung, Selbstbestimmung und Würde des Menschen“ war der Titel einer Tagung am 11. Mai in der Eurac in Bozen.
Im Auditorium der Eurac referierten namhafte Fachleute, Ärzte, Notare, Richter, Rechtsanwälte, Universitätsdozenten wie Giovanni Maria Flick, Prof. Emeritus für Strafrecht an der Universität „Luiss“ in Rom und ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Carlo Casalone, Professor für Moraltheologie an der päpstlichen Fakultät für Theologie von Süditalien, Mitglied der Päpstlichen Akademie Pro Vita, Pasquale Fimiani, stellvertretender Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht. Sie beleuchteten die verschiedenen rechtlichen, moralischen und medizinischen Aspekte des Gesetzes.
Organisiert worden ist die Tagung von der Notariatskammer Bozen in Zusammenarbeit mit der Autonomen Provinz Bozen, der Gemeinde Bozen, dem Dachverband für Soziales und Gesundheit und der Sparkasse. Abschluss der Veranstaltung bildete eine Podiumsdiskussion unter der Leitung von Dolomiten Chefredakteur Toni Ebner mit Elsa Vesco, Präsidentin Landesgericht Bozen; Martin Schwab, Notar in München; Martin Telser, Präsident des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit und Werner Teutsch, Präsident des Vereins für Sachwalterschaft.
Während der Gesprächsrunde traten Zweifel und Fehlmeinungen zu Tage, die auch in der öffentlichen Meinung präsent sind, vor allem über den richtigen Zeitpunkt der Erstellung. Diese Verfügung ist Ergebnis einer grundsätzlichen Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen muss. Welche medizinische Behandlungen sollen bei schweren und unheilbaren Krankheiten oder im Falle eines Wachkomas durchgeführt werden und welche nicht. Will ich, dass bis zum Schluss alles nur Mögliche an Therapien versucht wird – denn auch das kann ich mit der Patientenverfügung bestimmen (!) - oder ziehe ich vor, dass im aussichtslosen Fall auf unnötig lebensverlängernde Behandlungen (die genau definiert sind) verzichtet wird.
Jeder Bürger über 18 Jahre kann eine Patientenverfügung ausstellen. Es gibt Vordrucke im Internet, z. B. auf der Seite des Südtiroler Ethikkomitees, das eindeutig Position für die Patientenverfügung bezogen hat, oder beim Hausarzt, der auch die beste Hilfestellung beim Ausfüllen der Verfügung leisten kann. Die Patientenverfügung kann kostenlos beim Hausarzt oder beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden. Vereinigungen wie z. B. Socrem übernehmen dies auch. Die Verfügung kann kostenpflichtig außerdem beim Anwalt oder Notar des Vertrauens hinterlegt werden. Es empfiehlt sich in der Patientenverfügung eine Vertrauensperson zu benennen, der auch eine Kopie der Verfügung zur Aufbewahrung ausgehändigt werden sollte. Der Aussteller selbst sollte seine Kopie an einem gut erreichbaren Ort aufbewahren.
Organisiert worden ist die Tagung von der Notariatskammer Bozen in Zusammenarbeit mit der Autonomen Provinz Bozen, der Gemeinde Bozen, dem Dachverband für Soziales und Gesundheit und der Sparkasse. Abschluss der Veranstaltung bildete eine Podiumsdiskussion unter der Leitung von Dolomiten Chefredakteur Toni Ebner mit Elsa Vesco, Präsidentin Landesgericht Bozen; Martin Schwab, Notar in München; Martin Telser, Präsident des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit und Werner Teutsch, Präsident des Vereins für Sachwalterschaft.
Während der Gesprächsrunde traten Zweifel und Fehlmeinungen zu Tage, die auch in der öffentlichen Meinung präsent sind, vor allem über den richtigen Zeitpunkt der Erstellung. Diese Verfügung ist Ergebnis einer grundsätzlichen Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen muss. Welche medizinische Behandlungen sollen bei schweren und unheilbaren Krankheiten oder im Falle eines Wachkomas durchgeführt werden und welche nicht. Will ich, dass bis zum Schluss alles nur Mögliche an Therapien versucht wird – denn auch das kann ich mit der Patientenverfügung bestimmen (!) - oder ziehe ich vor, dass im aussichtslosen Fall auf unnötig lebensverlängernde Behandlungen (die genau definiert sind) verzichtet wird.
Jeder Bürger über 18 Jahre kann eine Patientenverfügung ausstellen. Es gibt Vordrucke im Internet, z. B. auf der Seite des Südtiroler Ethikkomitees, das eindeutig Position für die Patientenverfügung bezogen hat, oder beim Hausarzt, der auch die beste Hilfestellung beim Ausfüllen der Verfügung leisten kann. Die Patientenverfügung kann kostenlos beim Hausarzt oder beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden. Vereinigungen wie z. B. Socrem übernehmen dies auch. Die Verfügung kann kostenpflichtig außerdem beim Anwalt oder Notar des Vertrauens hinterlegt werden. Es empfiehlt sich in der Patientenverfügung eine Vertrauensperson zu benennen, der auch eine Kopie der Verfügung zur Aufbewahrung ausgehändigt werden sollte. Der Aussteller selbst sollte seine Kopie an einem gut erreichbaren Ort aufbewahren.
Bürokratie bremst
Am 22. Dezember ist es verabschiedet worden und am 1. Februar ist es in Kraft getreten, das Gesetz 219/2017 über die Patientenverfügung. Aber noch immer gibt es keine eindeutigen Durchführungsbestimmungen. Von Gemeinde zu Gemeinde gibt es unterschiedliche Bestimmungen für die Annahme dieser Verfügung. Die Bürger müssen sich aus eigenem Antrieb Informieren. Von öffentlicher Seite wird bisher nicht für das Gesetz geworben. Mehr oder weniger detaillierte Modelle für die Patientenverfügung kann man im Internet finden: Auf den Seiten des Sanitätsbetriebs, des Ethikkomitees, der Vereinigung Luca Coscioni, oder Umberto Veronesi usw. Nur wenige Bürger haben das Gesetz bisher genutzt (vgl. Chance 1/2018, Anm. d. Red.). Am Standesamt Bozen wurden bis Mitte Juni 40 Patientenverfügungen deponiert, in Trient 66. Aus Rom liegen keine Zahlen vor, dort ist der Dienst vorläufig aufgehoben, in Mailand sind es seit 31. Januar 958, 125 in Turin, 22 in Neapel, 9 in Palermo.